Der frühe Vogel

Krankschreibung übers Telefon ist wieder möglich

Veröffentlicht: 08.12.2023 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 08.12.2023
Telefonische Krankschreibung

Der frühe Vogel – der Branchennews-Überblick am Morgen:

  • Die telefonische Krankschreibung kommt zurück
  • Lieferando beglückt Gaming-Fans
  • Die Inflation frisst Gehaltserhöhungen auf

 

Es hatte sich bereits angebahnt, nun ist es entschieden: Die telefonische Krankschreibung soll ab sofort wieder möglich sein. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag mitgeteilt. Mit der Maßnahme sollen – gerade auch in der Erkältungszeit – bis dato teils stark überlastete Arztpraxis entlastet werden. Für Patientinnen und Patienten könne auf diesem Weg außerdem das Infektionsrisiko gesenkt werden, dem sie in Wartezimmern ausgesetzt wären. 

Krankschreibungen via Telefon waren bereits in Zeiten der Corona-Pandemie zum Einsatz gekommen und hatten damals für Entlastung gesorgt. Ganz ohne Einschränkungen geht die neuerliche Einführung nach Angaben von ZDF Heute allerdings nicht vonstatten. Es gibt verschiedene Voraussetzungen bzw. Bedingungen, die erfüllt werden müssen: 

  • Zum einen müssen die Patientinnen und Patient der jeweiligen Arztpraxis schon bekannt sein.
  • Auch muss es sich um leichte Erkrankungen handeln – schwere Erkrankungen müssen nach wie vor persönlich in den Praxen vom Arzt abgeklärt werden. 
  • Darüber hinaus darf sich die Krankschreibung zunächst nun über einen Zeitraum von fünf Tagen erstrecken. Ist eine weitere Krankschreibung nötig, müssen Patientinnen und Patienten die Arztpraxen aufsuchen.
  • Für Fälle, in denen eine Erstbescheinigung in einer Arztpraxis ausgestellt worden ist, kann eine Folgebescheinigung via Telefon erfolgen.

Monika Lelgemann, Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses, verwies ausdrücklich darauf, dass es sich bei der telefonischen Krankschreibung „nicht um eine Krankschreibung zweiter Klasse“ handele. Auch weiterhin stehe „die medizinische Sorgfalt bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit“ im Zentrum im müsse stets gewährleistet bleiben. „Bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar“, wird sie vom ZDF zitiert.

Lieferando bringt jetzt auch Videospiele und Konsolen

Der Essenslieferdienst Lieferando erweitert sein Portfolio und dürfte damit vor allem Gamingfans beglücken, die nicht nur Hunger auf Pizza, sondern auch auf neue Videospiele haben: Auf Basis einer Kooperation mit Gamestop können sich Kundinnen und Kunden jetzt nämlich auch Videospiele, Gaming-Zubehör und sogar ganze Konsolen über die Plattform liefern lassen.

Das Angebot sei laut t3n derzeit auf einen Raum von 16 deutschen Städten begrenzt, darunter etwa München, Frankfurt, Hamburg und Köln, aber auch Dortmund und Bonn oder Essen und Kiel. Bei den derzeitigen Regionen soll es jedoch nicht bleiben. Schon ab Anfang des kommenden Jahres wolle man weitere Gamestop-Filialen auch in anderen Städten anbinden. Die Lieferung zu den Kundinnen und Kunden könne im Fall der Fälle nur 35 Minuten dauern. Aktuell stehen etwa 200 Produkte über die Lieferando-Zustellung zur Verfügung – auch hier soll das Sortiment bald erweitert werden.

Von Lohnsteigerungen bleibt nichts übrig

Die Inflation lag in diesem Jahr in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau. Von Gehaltserhöhungen blieb vielen Deutschen daher kaum etwas übrig: Um durchschnittlich 5,6 Prozent seien die Tariflöhne 2023 im Vorjahresvergleich gestiegen. Noch höher lag mit rund 6 Prozent allerdings zu erwartende Inflation, sodass sich für die tarifvertraglich vereinbarten Reallöhne ein Reallohnverlust in Höhe von 0,4 Prozent ergebe. Das berichtet das Manager Magazin und verweist auf Informationen des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Die Kaufkraft der Tarifbeschäftigten konnte im Jahr 2023 annähernd gesichert werden“, wird Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs, zitiert. „Allerdings bleiben die erheblichen Reallohnverluste der beiden Vorjahre.“ Bei den Zahlen zu beachten sei jedoch, dass die Experten im Rahmen der Berechnung mögliche steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien nicht umfänglich berücksichtigen konnten. Aus diesem Grund ergebe sich bei einigen Beschäftigten womöglich eine positivere Bilanz.

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Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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