Jahresendspurt

To-do: Was müssen Unternehmen bis zum 31.12. noch erledigen?

Veröffentlicht: 07.12.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.12.2023
Checkliste in Buch auf weihnachtlichem Schreibtisch

Auch 2023 kann wieder umschrieben werden mit dem Satz: „Ein aufregendes Jahr geht zu Ende“. Die weltpolitische Bühne hatte einiges an (bösen) Überraschungen zu bieten. Auch Gerichte und Gesetzgeber haben nicht geschlafen, wenn es um den E-Commerce ging. Nun steht, wenn der große Ansturm vorbei ist, sicherlich bei den meisten der wohlverdiente Weihnachtsurlaub auf dem Plan. Doch bis es so weit ist müssen Unternehmen noch ein paar To-dos von der Liste abarbeiten. Woran ist zum Jahreswechsel alles zu denken?

Rabatte und Aktionen in der Weihnachtszeit

Auf alle Schnäppchenjäger, die noch nicht fündig geworden sind, warten spätestens jetzt satte Rabatte. Doch der Gesetzgeber lauert überall. So kann die weihnachtliche Rabattschlacht im Online-Shop schnell zur rechtlichen Schlitterpartie werden. Die Sorge um eine Abmahnung können die Verantwortlichen mit dieser Liste streichen. Damit auch die Kundschaft zufrieden unter dem Tannenbaum zusammensitzen kann, haben wir noch ein paar wichtige Tipps rund um Lieferversprechen und -garantien gesammelt und die Abgabefristen bei den jeweiligen Versanddienstleistern abgefragt.

Und ist der Trubel vorbei, kommt die Zeit der Dankbarkeit und Besinnlichkeit. Warum also nicht den Kunden per E-Mail für ihre Treue (und viele Bestellungen) danken und ihnen ein frohes Weihnachtsfest wünschen? Diese Mails stellen jedoch letztendlich nichts anderes dar als E-Mail-Werbung, denn die Grüße dienen der Förderung des Absatzes im Online-Shop. Für die Versendung derartiger E-Mail-Werbung ist jedoch eine Einwilligung erforderlich.

Auch in der Weihnachtszeit gilt „Selbst und ständig“

Rund um den Shop gibt es also noch jede Menge Arbeit, denn mit den Bereichen Finanzen und Personal geht es weiter. Bis zum 31.12. haben Arbeitgebende beispielsweise noch Zeit, ihre Angestellte auf den drohenden Verlust der Resturlaubstage hinzuweisen. Außerdem stehen, wie jedes Jahr, Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Elektro- und Verpackungsgesetz an. Nicht zuletzt geht es direkt am 01.01. 2024 mit neuen Gesetzen weiter, die wir bereits in einem Ausblick auf das neue Jahr zusammengestellt haben.

Viele weitere Anregungen gibt es nun in dieser Checkliste:

Checkliste zum Jahresendspurt

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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