Transparente Rechtstexte

Ebays Änderungen bei der Widerrufsbelehrung: Besteht Abmahngefahr?

Veröffentlicht: 08.01.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.01.2024
Ebay-Startseite auf Tablet

In den letzten Tagen sorgte die mehrmalige Änderung der Darstellung bei Ebay für Verwirrung und Sorge bei Händlerinnen und Händlern. Konkret geht es um die Widerrufsbelehrung, die nunmehr an anderer Stelle in den Artikeldetails angezeigt wird. Wir haben uns den Status quo angeschaut.

Was ist passiert?

Durch eine Änderung der Darstellung bei Ebay hat die Plattform die jeweilige Widerrufsbelehrung, die gewerbliche Ebay-Shops verpflichtend vorhalten müssen, verschoben. Viele Jahre gab es keine Beanstandungen, doch durch eine aktuelle Änderung in der vergangenen Woche hat Ebay die hinterlegte Widerrufsbelehrung hinter den ersten Reiter „Versand und Zahlung“ gelegt. Dass sich dort eine Widerrufsbelehrung versteckt, war für die Kundschaft nicht ersichtlich und daher möglicherweise ein Grund zur Sorge. Eine Verlinkung mit den Worten „Versand und Zahlung“ ohne nähere Erläuterung, dass sich hierin auch die Widerrufsbelehrung befindet, wäre nicht ausreichend, sondern vielmehr ein Zufallsfund.

Diese Darstellung hat Ebay jedoch Ende letzter Woche wieder angepasst und die zweite Schaltfläche oberhalb der Artikelbeschreibung in „Versand, Rückgabe und Zahlung“ umbenannt.

Darstellung der Widerrufsbelehrung bei Ebay - Stand: 08.01.2024

Nach wie vor sind die Rücknahmeoptionen des jeweiligen Shops unterhalb des Preises mit Klick auf „Weitere Details“ beim Punkt „Rücknahmen“ erreichbar. Über den Link gelangt man zur hinterlegten Widerrufsbelehrung des jeweiligen Shops.

Darstellung der Widerrufsbelehrung bei Ebay - Stand: 08.01.2024

Und daran an schließt sich die Frage, ob das nun legal ist oder die Lage gar verschlimmbessert?

Kann die neue Darstellung der Widerrufsbelehrung zum Problem werden?

In einem Webshop müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Weiteres erkennen können, dass und wo sie die Widerrufsbelehrung (sowie alle anderen Pflichtinformationen übrigens auch) finden. Hierfür genügt es nicht, dass die Kundschaft mehr oder weniger eigene Fantasie aufwendet, nähere Informationen in Erfahrung zu bringen. Ein Hinweis auf die Widerrufsbedingungen muss daher aus seiner Bezeichnung heraus bereits erkennen lassen, dass dahinter Informationen über ein Widerrufsrecht aufgerufen werden können.

Ob die aktuelle Darstellung dem genügt, bleibt abzuwarten. Abmahner und/oder Gerichte könnten durchaus Probleme mit der Auffindbarkeit der Widerrufsbelehrung haben, da die Informationen nun nicht mehr in Zusammenhang mit den rechtlichen Informationen zu finden sind, sondern eher überraschend bei den Zahlungs- und Versandinformationen. Ob ein deutlicher Hinweis in den Artikelbeschreibungen das Problem löst und den Aufwand rechtfertigt, ist ebenfalls diskussionswürdig. Wir stehen derzeit noch mit Ebay im Austausch, ob die aktuelle Darstellung final ist oder weitere Anpassungen möglich/geplant sind.

Eine Anpassung der Rechtstexte ist jedoch aus unserer Sicht nicht erforderlich.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#2 Andreoli Giuliano 2024-01-09 10:59
Guten Tag Frau Bachmann, meine Frage ist
Ich habe in meinen EBay Shop Die wiederrufsbeleh rung unten im Impressum konfigurieren können Reicht das aus um Abmahnungen zu vermeiden ? Unter den Reiter weitere angaben des Shop Versand- Rücknahme, nur die AGBS PASSEN nich rein zu wenig Feld. Aber Die sind für jedes Angebot sichtbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andreoli Giuliano
___________

Hallo Andreoli,

schreib uns doch gerne mal eine Nachricht über das Kontaktformular . Dann schauen wir uns das mal bei dir an.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#1 gunnar 2024-01-09 08:44
warum soll bei ebay auch irgendwas einfacher werden.?
es müssen ja zig IT mitarbeiter beschäftigt werden.
also laß uns auf kosten aller, ordentlich rumspielen.
bisher hat nichts was als ,, wir machen alles besser für unsere mitglieder ,, wirklich ausser für ebay etwas besser gemacht.
alles nur komplizerter, unübersichtlich er, zerstückelter, falsche vorschläge bei suche usw usw usw.
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