Online-Händler, die Versandkartons und andere Verpackungen an Endnutzer versenden, unterliegen in Deutschland den Bestimmungen der Verpackungsverordnung. Kommen Verkäufer diesen gesetzlichen Regelungen der Verpackungsverordnung nicht nach, drohen ihnen Abmahnungen und Bußgelder. Die Frage, welche Besonderheiten es beim Versand ins Ausland gibt, erreicht uns immer wieder, weshalb diese Frage nun geklärt werden soll.
Anwendungsbereich: Deutschland
Durch die Regelungen der Verpackungsverordnung soll die Wirtschaft bei der Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen mit in die Verantwortung genommen werden. Auch Online-Händler, die verschiedene Arten von Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich einem der flächendeckenden Sammel- und Entsorgungssysteme anschließen. Letztendlich sollen auch die Händler als (Mit)Verursacher in die Verantwortung genommen werden und hierfür einen finanziellen Beitrag leisten.
Die Verpackungsverordnung ist jedoch eine deutsche Verordnung, die ihre Grundlage im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat. Die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System, gilt daher nur für den Bereich der BRD und für Verpackungen, die hierzulande in den Verkehr gebracht werden.
Versand ins Ausland mit nationalen Regelungen
In anderen Ländern gelten aber eigene nationale Regelungen zum Umgang und zur Wiederverwertung von Abfall, da es sich bei den Verpackungsregelungen um die Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie in nationale Gesetzgebung handelt. Grund ist, dass der Verpackungsabfall bei grenzüberschreitendem Handel nicht mehr in Deutschland anfällt, sondern eben in dem Zielland.
Weitere Informationen können u.a. auf den Webseiten der öffentlichen Stellen, Wirtschaftskammern und Entsorgungsunternehmen des jeweiligen Landes abgerufen werden. Einen guten Überblick mit nationalen Ansprechpartnern bietet die Webseite von PRO EUROPE.
Speziell für die Schweiz gibt die Bundesamt für Umwelt („BAFU“) hier Auskunft mit weiterführenden Links. Über die in Österreich geltenden Vorschriften informiert folgendes Hinweisblatt sowie die Wirtschaftskammer Österreich.
Antwort:
Ja, in anderen Ländern gelten aber eigene nationale Regelungen zum Umgang und zur Wiederverwertung von Abfall, welche der Händler bei länderübergreifendem Handel unbedingt beachten sollte.
Wie bei der Registrierung und Rücknahme von Elektrogeräten auch, bieten spezielle Anbieter Hilfe bei den bürokratischen Schritten an.
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Kommentare
da ist uns tatsächlich ein falscher Link untergekommen. Jetzt geht's aber wieder.
Viele Grüße,
die Redaktion
onlinehaendler-news.de/.../...
ist nicht verfügbar oder der Link falsch.
Eine einzige Farce! Und dabei hatte sich die EU ja einst auf die Fahnen geschrieben, den Wettbewerb zur fördern. Das einzige was ge/befördert wird, ist die Abfallwirtschaf t! Ich kann gar nicht so viel essen wie ich k***** müsste.
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