Weihnachten naht: Amazon beschränkt Spielzeugverkauf

Veröffentlicht: 27.08.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 28.08.2013

Die Weihnachtssaison im Online-Handel ist so gut wie eröffnet. Amazon versendet in dieser Zeit alljährlich seine Beschränkungen für den Verkauf von Spielzeug über die Plattform im Rahmen des Weihnachtsgeschäftes. Der Online-Riese will damit auch in diesem Jahr seine Plattform für Käufer zu einem sicheren Einkaufsportal rund um das Weihnachtsshopping machen.

Amazon Weihnachten, Spielzeugverkauf

Die Richtlinien gelten ab 19. November 2013 bis einschließlich der ersten Januarwoche 2014. Während dieser Zeit können nur Händler im Bereich Spielzeug verkaufen, die folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • Der erste Verkauf bei Amazon – nicht notwendigerweise in der Kategorie Spielzeug – muss vor dem 19. September 2013 stattgefunden haben.
  • Zwischen dem 1. September 2013 und dem 31. Oktober 2013 müssen mindestens 25 Bestellungen verarbeitet und versendet worden sein. Auch hier muss nicht unbedingt die Kategorie Spielzeug eine Rolle gespielt haben.
  • Die Stornorate vor Erfüllung darf im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Oktober 2013 nicht über 1,75 Prozent liegen.
  • Die Rate verspäteter Lieferungen darf ebenfalls im Oktober nicht über 4 Prozent liegen
  • Die kurzfristige Rate an Bestellmängeln darf zum 1. November 2013 nicht mehr als 1 Prozent betragen.

Wer zu spät mit dem Verkaufen beginnt oder zu schlechte Werte hat, kann die Sperre umgehen, indem er die Ware per "Versand durch Amazon" verschicken lässt.

Amazon ruft jedoch auch dazu auf, jetzt mit der Verbesserung der eigenen Leistung zu beginnen und die Werte im Bereich Kundenzufriedenheit mit korrigierenden Maßnahmen wieder in die erforderliche Bahn zu bringen. Mitte November wird Amazon dann seine Käufer über den aktuellen Stand des Verkäuferkontos und der Zulassung zum Verkauf von Spielzeug informieren.

Ab dem 19. November folgen dann kontinuierliche Überprüfungen der Leistungen und Angebote aller zugelassenen Händler. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, wird vom Spielzeugverkauf rigoros ausgeschlossen.

Kommentare  

#2 Christian 2013-08-28 13:47
Lieber Alex, das hat überhaupt nichts mit "gängeln" zu tun. Jeder Kaufmann darf frei entscheiden, wo und wie er seine Ware verkauft. Ein eigener Shop ist natürlich eine Lösung, aber ist Werbung, z.B. Google, Mailings etc alles kostenfrei? Ein Shop muss ständig beworben werden, das alles verursacht auch kosten. Insofern ist Ebay und Amazon nicht schlecht. Eine Provision fließt nur, wenn ich auch was verkaufe. Ein gewisses Grundierest (Einstellgebühr en) muss man eben als Selbständiger schon tätigen. Und den Ebay- oder Amazonhändler, der die Prov. nicht einkalkuliert will ich erst mal erleben.
Es wird ja keiner gezwungen dort zu verkaufen. Und wenn die 20% Prov. verlangen würden, dann würde man trotzdem die Ware dort verkaufen, weil es einfach Kunden bringt. Und solange etwas hängen bleibt, ist doch alles in bester Ordnung.
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#1 Alex 2013-08-28 08:55
Mir ist es ein Rätsel, warum sich Händler von Amazon und ebay freiwillig gängeln lassen und dann noch 10 % an die abdrücken. Lieber etwas mehr investieren, einen eigenen shop haben und frei sein.

An dem Tag wo ebay und Amazon Pleite sind veranstalte ich freiwillig eine Party für meinen ganzen Wohnort.
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