Anzeige: Verpack?G – Onlinehändler bald gesetzlich verpflichtet

Veröffentlicht: 02.11.2017 | Geschrieben von: Gastautor | Letzte Aktualisierung: 09.01.2018

Ab 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (Verpack G) und bringt für alle Onlinehändler einige bedeutende Veränderungen mit sich. Betroffen von dem neuen Gesetz ist ausnahmslos jeder, der gewerblich Verpackungen in Verkehr bringt, die beim Endverbraucher anfallen.

Justizia
© landbell

VerpackG gilt für große Versandhäuser genauso wie für Onlinehändler – auch dann wenn sie nur kleinste Verpackungsmengen in Verkehr bringen. Das ist das in Deutschland geltende Prinzip der Produktverantwortung. Wer seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen bis zu 200.000 €. Die wichtigsten Verpflichtungen durch die VerpackG erläutern wir für Sie im Überblick.

Systembeteiligungspflicht:

Hersteller und Vertreiber – also auch Onlinehändler – sind verpflichtet ein Duales System für die Rücknahme ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen zu beauftragen. Was jedoch neu hinzugekommen ist, ist eine Systembeteiligungspflicht für Umverpackungen und Neudefinitionen verschiedener Verpackungsarten.

Registrierungspflicht:

Alle Hersteller und Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen sich bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle“ registrieren. Erst dann dürfen besagte Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Alle registrierten Hersteller und Vertreiber werden außerdem von der Zentralen Stelle online gelistet, um eine größere Transparenz zu gewährleisten.

Datenmeldepflicht:

Alle Angaben zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen, die Hersteller und Vertreiber im Rahmen Ihrer Mengenmeldung an ein Duales System übermittelt haben, müssen ebenso an die Zentrale Stelle gemeldet werden. Auch die Dualen Systeme geben die gemeldeten Daten an die Zentrale Stelle weiter. Das sorgt für mehr Transparenz.

Jetzt absichern!

Vielen Onlinehändlern ist immer noch nicht bekannt, dass sie eigentlich jetzt schon über die Verpackungsverordnung (VerpackV) dazu verpflichtet sind, ihre in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bei einem Dualen System zu lizenzieren. Auch hier drohen bei Missachtung Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 €.

Für Onlinehändler ist es daher nicht nur ratsam, sondern sogar Pflicht, bereits jetzt die Leistungen eines Dualen Systems in Anspruch zu nehmen. Eine solches Duales System ist beispielsweise die Landbell AG. Mit der transparenten Online-Lösung „Landbell EASy“ lassen sich Verpackungen bereits ab 75,00 € pro Jahr für den deutschlandweiten Versand und für 129,50 € pro Jahr für den Versand nach Österreich lizenzieren.

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Kommentare  

#6 Redaktion 2018-01-29 10:32
Hallo Karin,

Die offizielle Stelle wurde am 28.Juni 2017 in Osnabrück gegründet. Sie heißt "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregi ster". Sie befindet sich derzeit im Aufbau, um im Jahr 2019 einsatzbereit zu sein. Auf der Webseite www.verpackungsregister.org kann man sich schon näher dazu informieren. Die Registrierungsp flicht gilt auch jetzt schon durch die Verpackungsvero rdnung. Wir können dir zu dem Thema Verpackungen unser Hinweisblatt ans Herz legen unter haendlerbund.de/.../....

Viele Grüße
Die Redaktion
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#5 Karin 2018-01-24 23:33
Vielen Dank für die Frage
"Was ist diese von Euch so ominös in Anführungszeich en gesetzte "Zentralen Stelle“ und wo findet man diese, um sich registrieren zu lassen?"
Gibt es eine öffentliche Antwort dazu? Falls nicht, dann schickt mir bitte die Antwort in Kopie.
Ist im neuen Verpackungsgese tz (Verpack G) auch etwas zu Entsorgungsgebü hren für Sendungen ins Ausland festgelegt? Ich habe gehört, dass Onlinhändler zukünftig auch in die Dualen Systeme der jeweiligen Länder bezahlen sollen (soweit vorhanden). Stimmt das? Ist das geplant?
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#4 Redaktion 2018-01-15 10:04
Hallo Denis,
herzlichen Dank für die Rückmeldung. Da es sich bei diesem Beitrag um eine Anzeige handelt, wie es in der Überschrift steht, wurde der Inhalt von der Landbell AG verfasst. Aus diesem Grund werden keine weiteren Anbieter genannt.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#3 Denis 2018-01-12 21:13
Wieso wird in Euren Artikel immer das Unternehmen "Landbell AG" erwähnt?
Für mittlere und größere Unternehmen ist es unter Umständen eine günstige Anlaufstelle. Für Kleinunternehme n ist es aber ein viel zu hoher Betrag und die Menge ist viel zu viel, die darin enthalten ist.
Es wäre wünschenswert, dass auch Unternehmen aufgelistet werden, die es zu günstigeren und zu erschwinglichen Preisen anbieten. (z.B. ELS Europäische LizenzierungsSy steme GmbH)
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#2 Redaktion 2018-01-12 12:20
Hallo Sascha,

danke für deine Nachfrage. Die offizielle Stelle wurde am 28.Juni 2017 in Osnabrück gegründet. Sie heißt "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregi ster".Sie befindet sich derzeit im Aufbau, um im Jahr 2019 einsatzbereit zu sein. Auf der Webseite www.verpackungsregister.org kann man sich schon näher dazu informieren.

Viele Grüße
die Redaktion
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#1 Sascha Ballweg 2018-01-11 11:27
> Registrierungsp flicht: Alle Hersteller und Vertreiber von
> systembeteiligu ngspflichtigen Verpackungen müssen sich
> bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle“ registrieren

Was ist diese von Euch so ominös in Anführungszeich en gesetzte "Zentralen Stelle“ und wo findet man diese, um sich registrieren zu lassen?

Ich finde, dies ist eine Grundinformatio n, ohne die der Informationswer t dieser Anzeige recht beschränkt ist.
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