Kurzmeldung

Markenrechtsverletzung: Temu klagt gegen Fake-Webseiten

Veröffentlicht: 17.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
Temu-App

Der Fast-Fashion-Marktplatz Temu hat gegen eine Reihe von Webseitenbetreibern Klage eingereicht. Rund 20 Webseiten sollen unrechtmäßig den Namen des Unternehmens genutzt haben, um damit Geschäfte zu machen, wie fashionunited berichtet.

Fake Gutscheincodes und falsche Werbeaktionen

Auf Webseiten wie temuapp.biz, temucouponcodes.com und temudeals.store finden sich gefälschte Gutscheincodes und falsche Werbeanzeigen. Teilweise gibt es auch Apps und Webseiten, die den Online-Marktplatz nachahmen. So werden nach Aussage von Temu Nutzer:innen in die Irre geführt oder betrogen. 

Temu sieht in der Verwendung des Namens einen Markenrechtsverstoß. Auch erklärt Temu, dass es sich negativ auf das Unternehmen auswirke, wenn die Kundschaft schlechte Erfahrungen auf den gefälschten Webseiten machen, etwa weil sie Ware nicht erhalten oder der Kundenservice unzureichend ist. Das schlechte Einkaufserlebnis wird dann mit der Marke Temu in Verbindung gebracht. 

Die Klage reichte der Fast-Fashion-Händler beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois ein. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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