5 Top-Themen des Tages: Asics Vertriebsbeschränkungen für Amazon, Betrug bei Ebay Kleinanzeigen, Payback mit eigener Bezahl-App, Facebook startet Instant Articles, Händlerbund mit Infografik zu Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 13.05.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 13.05.2015

Ärger für Online-Händler bei Amazon: Es scheint, als hätten Amazon und Asics heimlich Vertriebsbeschränkungen für den Online-Handel auf Amazon vereinbart. Außerdem: Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Betrug auf Ebay Kleinanzeigen, Payback mit eigener Bezahl-App, Verlage kooperieren mit Facebook und der Händlerbund hat eine Infografik zum Widerrufsrecht veröffentlicht.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Asics beschränkt offenbar Handel auf dem Marketplace

Wie uns ein Online-Händler berichtet hat, darf er auf Amazon keine Asics-Produkte mehr verkaufen. In einer E-Mail hat ihm Amazon erklärt, Asics-Produkte dürften künftig nur noch durch autorisierte Asics-Händler verkauft werden. Offenbar haben Asics und Amazon hinter dem Rücken der Online-Händler Vereinbarungen über Vertriebsbeschränkungen auf Amazon getroffen. Schon einmal hatte das Bundeskartellamt Asics wegen Beschränkung des Wettbewerbs kritisiert.

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug bei Ebay Kleinanzeigen

Die Fälle von Cyberkriminalität scheinen in jüngster Zeit zuzunehmen. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät jetzt in Bezug auf einen aktuellen Betrugsfall beim Handel auf Ebay Kleinanzeigen zur Vorsicht. „Die Plattform Ebay Kleinanzeigen ermöglicht Privatleuten einen reibungslosen und unaufwändigen Austausch von Waren und vermittelt damit eine Art Flohmarkt-Gefühl“, erklärte Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachen. „Mit betrügerischen Angeboten rechnet dort kaum einer, so dass Betrüger hier ein besonders leichtes Spiel haben“, so Henschler weiter.

Payback plant eigene Bezahl-App

Payback möchte nach eigenen Angaben auch auf dem mobilen Bezahlmarkt aktiv werden. Gegenüber OnlinehändlerNews bestätigte das Unternehmen, dass der Dienst im Moment in der Testphase sei. Payback plant demnach eine Kombination seines Punktesammel-Systems und der neuen Bezahlfunktion. „Die reine Bezahlfunktion reicht unserer Meinung als Anreiz für neue Nutzer nicht aus“, erklärte Payback. „Nur eine Kombination verschiedener relevanter Vorteile kann erfolgreich sein.“ Die Bezahl-App soll sich laut Payback von anderen Bezahlsystemen dadurch unterscheiden, dass sie keine Insellösung sei, stattdessen Punktesammeln und Bezahlen „in einem“ ermögliche.

Verlage kooperieren mit Facebook

Facebook ist es gelungen, namhafte Medien wie Bild.de und Spiegel Online an dem Projekt „Instant Articles“ zu beteiligen. In den USA konnte man Medien wie die New York Times, National Geographic oder NBC News für sich gewinnen. Durch den Deal veröffentlichen die Medien künftig ganze Artikel direkt auf Facebook, ohne diese vorher auf der eigenen Seite zu veröffentlichen. Facebook verspricht den Medien im Gegenzug Hilfe und neue Möglichkeiten der Vermarktung, eine Erhöhung der Reichweite und nicht zuletzt neue Erlöse.

Händlerbund veröffentlicht Infografik zum Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, die Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Für Online-Händler gibt es beim Thema Widerrufsrecht aber viele Fragen zu klären, wie etwa: Ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen oder erloschen? Welche Rechte und Pflichten haben Kunde und Verkäufer im Anschluss an einen Widerruf? In einer neuen Infografik gibt der Händlerbund übersichtlich Antworten auf wichtige Fragen zum Widerrufsrecht.

 

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