Es rappelt im Karton: Der schwierige Online-Handel mit lebenden Tieren

Veröffentlicht: 13.12.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 13.12.2016

Liest man den fast inflationär gebrauchten Satz „Der Online-Handel boomt“, dann ist dies zwar äußerst abgedroschen, doch es trifft den Kern eben jener Prozesse und Entwicklungen, die den Online-Handel in relativ kurzer Zeit zu dem gemacht haben, was er ist: ein Paradies für Shopper. Und mittlerweile gibt es schließlich kaum noch Produkte oder Warengruppen, die sich nicht übers Internet kaufen bzw. verkaufen lassen. Selbst Tiere lassen sich inzwischen auf digitalem Wege shoppen. Was es dabei zu beachten gibt und wie Händler und Logistiker mit dieser speziellen „Ware“ umgehen, haben wir im Folgenden mal näher beleuchtet.

Frosch auf Blatt
© worldswildlifewonders – shutterstock.com

Ob man die Möglichkeiten, ein Tier im Online-Shop zu kaufen, nun äußerst praktisch oder moralisch verwerflich findet, sei dahingestellt. Der Gesetzgeber zumindest hat strikte und umfassende Richtlinien festgelegt, die es einzuhalten gilt, will man auf legalem Wege Tiere übers Internet verkaufen.

Welche Richtlinien gilt es, als Händler zu beachten?

Die Tiere, die in deutschen Haushalten am häufigsten anzutreffen sind, gehören zu den Wirbeltieren und zeichnen sich – wie der Name bereits sagt – durch eine Wirbelsäule aus. Zu ihnen zählen zum Beispiel Säugetiere wie Hunde, Katzen und Hamster, aber auch Fische, Vögel, Reptilien und Amphibien. Um mit eben diesen Wirbeltieren gewerblich handeln zu dürfen, bedarf es in Deutschland „der Erlaubnis der zuständigen Behörde“. Dies ist in § 11 des Tierschutzgesetzes festgelegt. Verstößt ein Händler gegen das Tierschutzgesetz, kann dies unter Umständen als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Darüber hinaus kann dem Händler, der in der Vergangenheit die Erlaubnis zum gewerblichen Handel mit Wirbeltieren erhalten hat, diese Erlaubnis aberkannt werden.

Im Zuge der Erteilung eben dieser Handelserlaubnis ist es außerdem möglich, dass die zuständige Veterinärbehörde dem Händler bestimmte Auflagen erteilt, die der Händler erfüllen muss, um überhaupt mit Wirbeltieren handeln zu dürfen. Diese Auflagen können jedoch nicht willkürlich erteilt werden, sondern müssen stets erforderlich, verhältnismäßig und geeignet sein.

Geschützte Tierarten sind ein Tabu

Natürlich gibt es auch Tier- (und nebenbei auch Pflanzen-) Arten, mit denen nicht gehandelt werden darf, weil ihnen ein besonderer Schutz zukommt. Geregelt wird dieser Aspekt zum Beispiel durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das die Natur- und Umweltschutzorganisationen WWF auf ihrer Website als „politisches Instrument zum Schutz der Natur“ bezeichnet. Dieses Abkommen reguliert den „internationalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen“. Es wurde Mitte der 70er Jahre ausgehandelt, wobei sich mittlerweile 183 Vertragsstaaten angeschlossen haben (Stand 09/2016).

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fasst circa 5.600 Tier- sowie 30.000 Pflanzenarten ins Auge, die jeweils in verschiedene Schutzkategorien eingeteilt sind. Auf diesem Wege soll sichergestellt werden, dass zum Beispiel gefährdete oder unmittelbar vom Aussterben bedrohte Tiere nicht durch Handel weiter gefährdet werden. Meeresschildkröten, bestimmte Bären-, Katzen- oder Affenarten sowie Papageien, Eulen oder Schlangenarten sind hier gelistet und somit vom Handel ausgeschlossen.

Zu guter Letzt gibt es natürlich auch noch Verordnungen innerhalb der EU und Deutschlands, die ähnliche Vorschriften und Regulierungen vorsehen. Jeder Händler muss sich also ganz genau mit seinen angebotenen Tieren auseinandersetzen und klären, welche Verordnungen letztendlich auf ihn zutreffen und welche Pflichten er zu erfüllen hat – man bedenke zum Beispiel die tägliche Buchführungspflicht beim Handel mit besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Wie sieht es in der Praxis aus? Ein Blick in die Shops

Nun mag sich der eine oder andere Leser vielleicht fragen, welche Tiere überhaupt in hiesigen, professionellen Online-Shops angeboten werden. Eine kurze Recherche gibt Aufschluss: Am gängigsten sind wohl Shops für Zierfische und Aquaristik, für Reptilien und Futtertiere oder auch für Bienen. Ob nun Hechte und Regenbogenfische, Garnelen und Krebse, Heimchen und Wanderheuschrecken, Agamen, Chamäleons oder Nattern – der Kauf und Verkauf solcher Tiere aus dem Bereich Aquaristik und Terraristik ist bereits recht weit verbreitet. Für Insider mag der Online-Tierhandel mit zunehmender Digitalisierung inzwischen fast zur Normalität geworden sein.

Doch natürlich müssen Anbieter auch mit einigen Vorurteilen kämpfen. Alles in allem, so kommentiert beispielsweise Viktor Dutenhöfner vom Bienen-Shop Bienenzucht-Profi, seien die Reaktionen generell positiv. Dennoch gebe es ab und an auch Kunden, „die meinen, man handelt mit Schuhen (oder anderen materiellen Artikeln) und nicht etwa mit lebenden Tieren“, so der Fachmann. 

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Bei diesem Text handelt es sich lediglich um einen Ausschnitt aus dem aktuellen Onlinehändler Magazin Dezember 2016. Sie wollen mehr über den Online-Handel mit Tieren und die logistischen Probleme erfahren, die damit einhergehen, dann können Sie unser Magazin kostenlos online lesen oder sich kostenlos downloaden. 

Cover Onlinehändler Magazin Dezember

 

Neben dem Online-Handel mit Tieren beleuchten wir in der aktuellen Ausgabe unter anderem auch die Buchhaltung für Online-Händler, den Markt der Paketkästen, den Handel mit saisonalen Produkten oder auch die Pflichten und Möglichkeiten, die mit der alternativen Streitschlichtung einhergehen. (Bild: © Händlerbund)

  

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