Was beim Online-Handel mit Produkten für Kinder alles beachtet werden muss

Veröffentlicht: 29.03.2017 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 29.03.2017

Was muss beim digitalen Handel mit Spielzeug alles beachtet werden? Wie müssen die Produktbeschreibungen aussehen und welche Warnhinweise sind wichtig? In unserem Onlinehändler Magazin sind wir diesen und vielen weiteren Fragen nachgegangen. 

Vater & Sohn spielen mit Autos

© Halfpoint - Shutterstock.com

Dem eigenen Kind bei gebührenden Anlässen wie dem Geburtstag oder Weihnachten eine Freude zu machen, gestaltet sich nicht selten als äußerst problematisch. Im Internet lassen sich aufgrund der Fülle und Vielfalt oftmals kreative Ideen finden. Doch gleichzeitig stehen die besorgten Eltern vor dem grundlegenden Problem, dass sie das gewünschte Produkt nicht selbst in die Hand nehmen und kontrollieren können, wie dies im stationären Laden der Fall ist. Deswegen ist es hier für Online-Händler umso wichtiger, die Produkte entsprechend zu beschreiben beziehungsweise zu kennzeichnen, um sich mithilfe einer vollständigen und detaillierten Produktbeschreibung von der Konkurrenz abzuheben. Denn beim digitalen Spielzeughandel gilt: Transparenz ist König!

Die Qualität der Ware hat im Spielzeughandel eine besondere Rolle – schließlich möchten Eltern nicht, dass ihre Kinder mit gesundheitsgefährdenden Gegenständen hantieren. Genau deswegen sind hier auch gewisse Standards noch wichtiger, als dies bei Produkten für Erwachsene der Fall ist. Natürlich heißt das nicht, dass die Einhaltung bei letzteren vernachlässigt werden kann. Vielmehr scheint schon allein die Thematisierung bei Spielzeugen relevanter zu sein, um dadurch auch wirklich sichergehen zu können, dass das eigene Kind damit bedenkenlos herumtollen kann.

Detaillierte Produktbeschreibung notwendig

Gerade im Online-Handel scheint das Ausräumen von möglichen Sicherheitsbedenken von Spielzeugen noch relevanter zu sein, denn die Kunden haben keine Möglichkeit, sich haptisch und visuell von der Qualität zu überzeugen. Deswegen sind hier verschiedene Siegel und Prüfzeichen, aber auch eine ausführliche Beschreibung des jeweiligen Produktes immens wichtig. Das empfindet auch Judith Buchholz, Investor Relations Contact bei Windeln.de: „Eine ausführliche, aussagekräftige Produktbeschreibung ist zwingend notwendig um Eltern zu überzeugen.“ Das Unternehmen ist einer der größten Online-Spielzeughändler in Deutschland, bietet jedoch auch noch andere Produkte für Babys und Kleinkinder an.

In der digitalen Produktbeschreibung sind viele Angaben wichtig, die möglicherweise bei anderen Kategorien keine tragende oder zumindest so schwerwiegende Rolle spielen. Material, Größe, Farbe, Gewicht, technische Details – allesamt Angaben, die von den Käufern besonders beachtet werden und genau deswegen von den Online-Händlern auch bereitgestellt werden sollten. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Käufer eher bei jemandem bestellt, der ein Produkt transparent beschreibt, als bei einem Online-Händler, der mit den Informationen haushält. Selbst die kleinsten Details sollten aufgeführt werden, um die Eltern nicht beim Auspacken der Bestellung mit unliebsamen, bisher unbekannten Komponenten zu überraschen und dadurch eine Retoure wahrscheinlicher zu machen.

Kennzeichnung durch Warnhinweise

Doch bei der reinen Produktbeschreibung ist es vor allem beim (digitalen) Spielzeughandel längst nicht vorbei. Dazu kommen elementare Kennzeichnungen, die unbedingt vom Shop-Betreiber beachtet werden müssen. Grundlegend ist das Spielzeug vom Hersteller selbst mit den entsprechenden Warnhinweisen zu kennzeichnen, doch beim Online-Kauf ist darauf zu achten, dass Warnhinweise, die für die Entscheidung zum Kauf eines Spielzeugs eine Rolle spielen, für den Verbraucher vor dem Kauf klar erkennbar sein muss.

Es gilt: Kann ein Spielzeug, für das ein Warnhinweis besteht, bereits auf der Artikelübersichtsseite in den Warenkorb gelegt werden, ohne dass der Hinweis zu sehen ist, besteht die Gefahr wettbewerbswidrig zu handeln und abgemahnt zu werden. Deswegen muss der Händler darauf achten, dass Warnhinweise zwingend vor der Einleitung des Bestellvorgangs ersichtlich sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Online-Shop oder um den Verkauf über eine Plattform wie Ebay oder Amazon handelt.

Hinweise auf alle wichtigen Sicherheitsmerkmale wie Altersbeschränkung und Warnhinweise sowie die Herausstellung und überzeugende Darstellung der Qualität seien laut Buchholz vor allem notwendig, da es sich bei Kindern und besonders schutzbedürftige Nutzer handelt. Das Unternehmen geht jedoch noch einen Schritt weiter und bezieht hierbei den pädagogischen Wert eines Spielzeugs mit ein:  „Eine erzieherische Funktion und Nutzen eines jeden Spielzeugs muss gut und richtig beschrieben werden.“


Bei diesem Text handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Onlinehändler Magazin im März 2017. Den gesamten Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe, die Sie kostenlos online lesen oder herunterladen können. Im weiteren Verlauf des Artikels geben wir Beispiele für wichtige Zeichen, Siegel sowie Warnhinweise und berichten die Relevanz von Content-Marketing.

Onlinehändler Magazin 03/17Neben diesem Thema schauen wir in der aktuellen Ausgabe unter anderem auch, ob Kunden mehr Wert auf den Preis oder die Popularität des Verkaufskanals legen. Außerdem auf der Agenda von Ausgabe 03/17: Die große Jahres-Studie des Händlerbundes zu den Themen Konkurrenzdruck, Umsatzprognosen und Abmahnkosten.  (Bild: © Händlerbund)

 

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