So teuer sind jetzt DSGVO-Bußgelder
Aus dem neuen Berechnungskonzept lassen sich konkrete Zahlen ableiten. Bei ca. 972 Euro geht es los.
Aus dem neuen Berechnungskonzept lassen sich konkrete Zahlen ableiten. Bei ca. 972 Euro geht es los.
Gerade im Bereich Datenschutz wird von Händlern verlangt, Einwilligungen einzuholen. Worauf kommt es dabei an?
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte sich bereits im Juli mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Der CDU-Bundesvorstand hat seine Digitalcharta beschlossen. Die „Datensouveränität“ soll die Digitalisierung beschleunigen.
Eine Leipziger Designerin entwirft Kleidung, die Gesichtserkennungssoftware verwirren und dadurch die Privatsphäre schützen soll.
Deutschland hat bis jetzt vergleichsweise geringe Bußgelder in Sachen DSGVO verhangen. Das soll sich nun ändern.
Der Bundesrat hat heute zahlreiche Anpassungen an die DSGVO beschlossen, darunter die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
Unter anderem mehrere unbeachtete Werbe-Widersprüche sorgten für das Bußgeld in sechsstelliger Höhe gegen die Delivery Hero Deutschland GmbH.
Außerdem: Das Landgericht Hamburg zur Angabe des Grundpreises und das OLG Celle zur Bezeichnung eines Lebensmittels.
Facebook startet ein Tool, mit dem Nutzer sehen können, welche externen Unternehmen Daten an das soziale Netzwerk geben.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.