BGH gibt Frage weiter

Ist Cheat-Software legal?

Veröffentlicht: 24.02.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.02.2023
Hände halten Controler

Ob ein Spiel nur als durchgespielt gilt, wenn man es fair und auf eigene Faust schafft, sei einmal dahingestellt. Nichtsdestotrotz schießen sofort nach Veröffentlichung von PC- oder Konsolen-Games die Cheats aus dem Boden. Der BGH cheatete gestern jedoch (legalerweise) selbst, indem er nicht entscheid, sondern den EuGH mit dieser Frage beauftragte: Ist der Vertrieb von Cheat Software ein Urheberrechtsverstoß?

Externe Cheat-Tools könnten Urheberrechtsverletzung sein

Action Replay ist ein Cheatmodul für Spielkonsolen wie die Playstation oder Xbox, funktioniert aber auch am PC. Eingesteckt kann man so je nach Spiel Unsterblichkeit, neue Superkräfte oder ein neues Waffenarsenal herbeizaubern. Im konkreten Beispiel ging es um die uneingeschränkte Verwendbarkeit eines Turbos oder der Verfügbarkeit von Fahrern in einem Rennspiel. Für die Hersteller ist dabei aber Schluss mit lustig. Denn das stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Indem die Nutzer mittels der Software in den Programmablauf der Computerspiele eingriffen und diesen veränderten, werde das Computerprogramm umgearbeitet, was heruntergebrochen einen Urheberrechtsverstoß darstelle, so die erste Instanz. In der Berufung wurde genau andersherum entschieden. Nun lag die Sache in Karlsruhe.

Fair Play für Spielspaß

Offenbar waren sich die obersten Bundesrichter selbst auch nicht sicher, wie der Fall zu entscheiden sei (Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZR 157/21 - Action Replay). Stein des Anstoßes ist das deutsche Urheberrecht, welches dem Rechtsinhaber eines Computerprogramms das ausschließliche Recht zur Bearbeitung und anderen Umarbeitungen einräumt.

Sony sah durch die Cheat-Tools sein Urheberrecht als Publisher des Spiels verletzt und klagte gegen die Hersteller und einen deutschen Online-Händler, der die Werkzeuge verkaufte. „Dass die Regeln für alle die gleichen sind, ist wichtig, um den Spielspaß, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufrechtzuerhalten“, soll Sony vor Gericht argumentiert haben.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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