Kein Bedarf

Google deaktiviert die Cache-Funktion

Veröffentlicht: 06.02.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.02.2024
Google Gebäude

Google hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Cache-Funktion, die es Nutzer:innen ermöglichte, Kopien von Webseiten anzusehen, aus der Suchmaschine entfernt wurde. 

Kein Bedarf mehr für den Google-Cache

Der Google Cache ist im Grunde eine Art Sicherungskopie einer Webseite, die von Google erstellt wird. Wenn Google eine Webseite durchsucht und indexiert, speichert es eine Kopie dieser Seite in seinem Cache. Dadurch kann Google diese Seite schneller anzeigen, wenn jemand danach sucht, besonders wenn die originale Webseite langsam ist oder vorübergehend nicht verfügbar ist.

Danny Sullivan, der zuständige Manager bei Google, erklärte auf der Plattform X (ehemals Twitter), dass dieser Service jedoch nicht mehr nötig sei. In der Vergangenheit konnten sich Nutzer:innen nicht immer darauf verlassen, dass eine Webseite im Browser angezeigt wurde, weshalb der Cache als Lösung diente. Heutzutage ist dies jedoch nicht mehr das Hauptproblem, weshalb der Cache nicht mehr benötigt werde, heißt es.

Noch könnten erfahrene Personen den Zwischenspeicher einsehen, wenn sie eine spezielle Internetadresse in die Browser-Adresszeile manuell eingeben, erläutert der Spiegel. Doch auch diese Option werde in naher Zukunft verschwinden. Stattdessen überlege man bei Google, Links in Internet-Archiven wie der Wayback Machine zu platzieren.

Werbung muss(te) auch im Google Cache den Gesetzen entsprechen

Für die Gerichte und die Abmahnindustrie bedeutet das eine ganz neue Perspektive. Die Betreiber:innen von Webseiten hatten keine Kontrolle darüber, wann Google eine Webseite abspeichert und so wurde eine falsche Darstellung zur Grundlage von unzähligen Abmahnungen, die sich den Cache zunutze machten.

Wer zur Unterlassung eines Verstoßes verpflichtet sei, habe auch etwaige Cache-Inhalte zu löschen, um sicherzustellen, dass die zu unterlassenden Aussagen auch durch die gängigen Internetsuchmaschinen nicht weiter – auch nicht über eine Cache-Speicherung – erreichbar und/oder abrufbar sind. Das war lange Zeit gefestigte Rechtsprechung (wir berichteten). Inhalte der Wayback Machine hingegen sollten unbehelligt bleiben können, wie 2023 entschieden wurde.

Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business. 

Artikelbild: www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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