Urlaub nach der Geburt

SAP gibt Vätern sechs Wochen Sonderurlaub 

Veröffentlicht: 15.09.2023 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 15.09.2023
SAP-Logo an Gebäude

Der Softwarekonzern SAP will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und kündigte jetzt eine neue Regelung für eine Art Sonderurlaub von Vätern bzw. Partner:innen nach der Geburt ihres Kindes an: Sechs Wochen bezahlte Freistellung soll es demnach ab dem kommenden Jahr für die Beschäftigten bei SAP geben. „Wir wollen damit zeigen, dass Familienvereinbarkeit und Karrieremachen keine Widersprüche sind“, sagte SAP-Personalchef Cawa Younosi im Zuge der entsprechenden Ankündigung, wie u. a. das Manager-Magazin und Heise berichten. Das könne lediglich dann funktionieren, wenn sich beide Elternteile nach der Geburt mit einbringen können.

SAP nennt dieses Programm „Partnerzeit“. Es werde mit 700 bis 800 Vätern gerechnet, wenn über 90 Prozent von ihnen das Angebot pro Jahr nutzen. Die jährlichen Kosten sollen sich auf mehrere Millionen Euro belaufen. Die Regelung greife auch für Adoptionen oder Großeltern, die mit ihrem Enkelkind im selben Haushalt leben.  

 

Diskussion um Gesetzgebung hält an

Mit der unternehmensinternen Regelung greift SAP einer möglichen gesetzlichen Regelung vor – und könnte damit eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen. Eine Art „Väterzeit“ oder „Vaterschaftsurlaub“ oder eine ähnlich genannte vergütete Freistellung für Partner:innen nach der Geburt des Kindes einzuführen, ist Teil des Koalitionsvertrages der regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) setzt sich für eine „Familienstartzeit“ ein. Ein Gesetzesentwurf ist derzeit in der Beratung, demnach ist eine zweiwöchige bezahlte Auszeit für diesen Fall vorgesehen. Wann eine Regelung aber tatsächlich eingeführt werden könnte, steht offenbar noch nicht fest.

Erst kürzlich war die Diskussion um den Sonderurlaub erneut aufgekommen: Eine Studie des Familienministeriums ergab, dass 44 Prozent der hiesigen Firmen keine Sonderregelungen zur Vergütung für diese Art Abwesenheiten bereithalten, lediglich ein Viertel der Firmen gewährt einen Tag Sonderurlaub.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Hanna Behn

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.