Wettbewerbsverstoß

App-Entwickler fordern Schadensersatz in Millionenhöhe von Apple

Veröffentlicht: 26.07.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 26.07.2023
App-Store

Apples Vorgehen bezüglich der In-App-Käufe, die auf dem iPhone vorgenommen werden, sorgt immer wieder für Kritik, nun ist eine weitere Klage gegen Apple anhängig. In-App-Käufe sind beispielsweise Abonnements, Upgrades auf Pro-Versionen, oder Spielwährungen, die für Videospiele genutzt werden können, welche man innerhalb einer heruntergeladenen App vornimmt.  Diese dürfen bei Apps auf einem iPhone nur über Apples Zahlungsschnitte getätigt werden. Bis zu 30 Prozent muss an Apple als Provision abgegeben werden. Gegen diese Vorgaben klagen nun Entwickler aus Großbritannien, wie Heise berichtet. 

Schadensersatz in Höhe von 900 Millionen Euro gefordert

Die App-Entwickler haben jetzt eine Sammelklage gegen Apple eingereicht, da sie in Apples Vorgehen einen Missbrauch der Marktmacht Apples sehen, welche den Wettbewerb verzerrt. Zudem schade es allen App Nutzer:innen, da Entwickler weniger Geld für die Weiterentwicklung zur Verfügung haben und Innovationen möglicherweise ausbleiben. Hinzu kommt, dass die Provision nur beim Verkauf von digitalen Produkten anfällt, sodass nur bestimmte Anbieter von der Vorgabe betroffen sind. 

Apple kann sich erlauben, eine solch hohe Provision einzubehalten, da Apps fürs iPhone nur im App-Store verkauft werden dürfen. 

Kritik von vielen Seiten

Es ist nicht das erste Mal, dass es Beschwerden über dieses Vorgehen Apples gibt. Große App-Anbieter wie Epic Games und Spotify versuchen schon seit Jahren mit Beschwerden bei Aufsichtsbehörden dagegen vorzugehen, bislang allerdings ohne Erfolg. 

In verschiedenen Ländern werden die App-Store Regeln ebenfalls untersucht. Zudem läuft in Großbritannien eine weitere Sammelklage, die auf die Entschädigung von Kunden abzielt. Beide Klagen sind in London beim Appeal Tribunal anhängig.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 Andreas Schlagenhauf 2023-07-27 08:27
Dann aber bitte auch solche Marktplätze wie eBay, Amazon, OTTO, Kaufland und Co verklagen, denn da sind die Gebühren und Provisionen ja auch verhältnismäßig hoch angesetzt, wenn man etwas verkaufen will. Wenn wir etwas auf eBay verkaufen, ist mitunter auch schnell ein Drittel des Gesamtpreises an Provisionen weg, wenn verschiedene Möglichkeiten zur Bewerbung der Artikel genutzt werden. Aber kann man dagegen etwas tun, außer sich zurückzuziehen? Nein. Ist halt leider so. Akzeptieren oder gehen. Ganz einfach.
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