Abmahnmonitor

Verkaufsverbot: Miele und Hyla mahnen Händler auf Amazon und Ebay ab

Veröffentlicht: 03.04.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 03.04.2024
Miele

Einige Unternehmen legen viel Wert darauf, dass ihre Markenprodukte nur von bestimmen Händler:innen verkauft werden, sie betreiben ein sogenanntes selektives Vertriebssystem. Dazu gehören unter anderem die Haushaltsunternehmen Miele und Hyla. Händler:innen, die diese Produkte auf Marktplätzen oder im eigenen Shop ohne Erlaubnis verkaufen, müssen mit einer Abmahnung rechnen. Außerdem wurde ein Händler vom Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. abgemahnt, weil er keine Grundpreise angegeben hatte. 

Miele-Zubehör auf Amazon abgemahnt

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG 
Wie viel? 2.729,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen, die Miele-Produkte verkaufen

Seit Miele sich Anfang Februar dazu entschieden hat, seine Produkte nicht mehr auf Amazon anzubieten (wir berichteten), häufen sich die Abmahnungen des Unternehmens gegen Händler:innen. 

Auch in dieser Woche traf es einen Händler, der auf Amazon Zubehör für Miele-Geräte anbot, in diesem Fall Reinigungstabletten für einen Miele-Kaffeevollautomaten. Da Miele ein selektives Vertriebssystem betreibt, dürfen nur autorisierte Händler:innen die Produkte verkaufen. Da der abgemahnte Händler kein autorisierter Miele-Handelspartner war, wurde dieser vom Unternehmen abgemahnt. Zudem beanstandete Miele, dass das Produkt zu einem Preis verkauft wurde, der den Marktpreis zu mehr als 100 Prozent übersteigt. Miele befand das für sittenwidrig und sah in dem Verhalten einen Wettbewerbsverstoß. In der Abmahnung stellte das Unternehmen dem Händler über 2.700 Euro in Rechnung. 

Hyla mahnt Ebay-Händlerin ab

Wer mahnt ab? HYLA Germany GmbH
Wie viel? 1.751,80 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen, die Hyla-Produkte verkaufen

Die HYLA Germany GmbH verkauft hochpreisige Raumreinigungsgeräte. Allerdings kann man diese nicht im stationären Handel oder in Online-Shops kaufen. Die Geräte werden nur über registrierte Vertriebspartner:innen verkauft. Hier wurde ein vermeintliches Neugerät allerdings über Ebay angeboten. Bei der Verkäuferin handelte es sich nicht um eine registrierte Vertriebspartnerin. Hinzu kommt, dass die Verkäuferin das Typenschild des Herstellers entfernt hat. Die HYLA GmbH wirft der Verkäuferin vor, dass damit die Rückverfolgbarkeit des Gerätes erschwert werden sollte. Verkäufer:innen ist es untersagt, Herstellerkennzeichnungen am Gerät zu entfernen. Die Abmahnkosten beliefen sich hier auf 1.751,80 Euro. 

Fehlende Grundpreise

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 270 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Die Preisangabenverordnung sorgt immer wieder für Abmahnungen unter Online-Händler:innen. In diesem Fall hatte ein Online-Händler vergessen, den Grundpreis mit anzugeben. Der Händler bot in seinem Online-Shop verschiedene Lebensmittel an. Als Preis war lediglich der Gesamtpreis angegeben, der Grundpreis hingegen fehlte. Dieser ist allerdings Pflicht für Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden. Dieser Fehler kostete den Händler 270 Euro. 

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#4 Sigi 2024-04-04 12:19
kurz vor der Miele - Abmahnwelle und Verkaufseinschr änkungen wollte ich noch Miele Geräte kaufen.
war nur nicht sicher welches Modell es sein soll, und dann schwups die wups sind die alle auf amazon verschwunden - ich hatte hier noch gepostet wieso es für Händlerbund keie Schlagzeile wert ist - und nur noch bei irgendwelchen Gestalten mit zweifelhaften Service zu bekommen - vermutlich waren es "autorisierte Händler"

dann sind es doch Samsung Haushaltsgeräte geworden - Danke Miele dass ich dank Veraufseinschän kungen an die Top Qualität eines besseren Anbieters gekommmen bin! würde echt sonst nie wagen auszuprobieren.
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#3 Arno Nym 2024-04-04 10:40
Interessant. Für mich aber unverständlich, wie eine Firma so agieren kann. Für mich heißt es Produkte dieser Marken meiden, da der Preis der Waren offenbar nicht aus dem Wert für Qualität sondern durch künstliche Verknappung und Zwischenhändler margen / Preisvorgaben stammt. Traurig eigentlich.
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#2 Johann 2024-04-03 16:10
Ist das nicht kartellrechtlic h relevant, wenn ein Hersteller den Händlern vorschreibt, auf welchen Wegen sie die gekaufte Ware weiterverkaufen dürfen? Wann sind selektive Vertriebssystem e legal und wann nicht? Wenn ich vor 2 Jahren Miele-Produkte gekauft habe, mit dem Plan, diese auf Amazon zu verkaufen, wieso kann man mich dann heute abmahnen? Oder werden nur Produkte abgemahnt, die nach der Ankündigung des selektiven Vertriebs eingekauft wurden?

Ich sehe hier eine große Manipulation des Onlinehandels. Kann man in diesem Fall nicht gegen Miele beim Kartellamt vorgehen?

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Antwort der Redaktion

Hallo Johann,

ob eine Vertriebsbeschr änkung zulässig ist, oder nicht, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Hier haben wir eine kleine Übersicht dazu: onlinehaendler-news.de/.../...

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#1 Andi 2024-04-03 14:54
Wenn man sonst nicht mehr hinbekommt macht man halt seine Kohle mit Abmahnungen
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