Urteil von VG Düsseldorf

Selbstständige in NRW müssen die Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen

Veröffentlicht: 18.08.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022
Antrag auf Soforthilfe und Geldscheine

Seit die Corona-Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen im März 2020 an den Start gebracht wurde, gab es viele Diskussionen und viel Ärger. Es gab widersprüchliche Antragsbedingungen und im Nachhinein wurden viele Empfänger der Soforthilfe mit hohen Rückzahlungsforderungen konfrontiert. 

In drei Fällen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun entschieden, dass die Schlussbescheide, mit denen Rückzahlungen gefordert wurden, rechtswidrig waren. Die Betroffenen können jetzt jeweils um die 7.000 Euro behalten, die das Land NRW von ihnen verlangt hatte. 

7.000 Euro wurden von den Betroffenen zurückgefordert

Vor dem Gericht ging es um die Fälle eines Restaurantbetreibers, einer Betreiberin eines Kosmetikstudios und eines Steuerberaters. Alle drei waren während des Lockdowns im Frühjahr 2020 von Schließungsmaßnahmen betroffen und erlitten Umsatzeinbußen. Deshalb wurden ihnen Ende März beziehungsweise Anfang April jeweils 9.000 Euro Soforthilfe durch die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt. 

Im Nachhinein setzte die Düsseldorfer Behörde die Höhe der Soforthilfe für die drei Solo-Selbstständigen aber auf etwa 2.000 Euro pro Person fest. In den Schlussbescheiden wurden die Betroffenen darüber informiert, dass sie die Differenz von je 7.000 Euro alle an das Land zurückzahlen sollten. 

Schlussbescheide waren rechtswidrig

Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass genau diese Schlussbescheide rechtswidrig waren. Das Gericht begründet das damit, dass die Förderbedingungen von Anfang an missverständlich formuliert waren. Denn die Förderpraxis während des Antragsverfahrens würde nicht zu den Schlussbescheiden passen, so das Gericht. 

Als der Antrag auf Soforthilfe gestellt und gebilligt wurde, hätten die Empfänger davon ausgehen dürfen, die 9.000 Euro aufgrund pandemiebedingter Umsatzausfälle zu erhalten. Doch auf den Schlussbescheiden wurde ein Anspruch aufgrund eines Liquiditätsengpasses berechnet, der bei den Klägern geringer ausfiel als die 9.000 Euro. Es ging nun also um einen wirtschaftlichen Verlust, nicht um einen Umsatzausfall. Das ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts rechtsfehlerhaft, da es von der ursprünglichen Förderpraxis abweicht. 

Die Antragsformulare und Bewilligungsbescheide für die Soforthilfe in NRW seien also missverständlich und unklar formuliert gewesen, wie die Vorsitzende Richterin Nicola Haderlein erklärte. Solche Unklarheiten würden immer zulasten der Behörden und nicht der Empfänger gehen. 

Deswegen dürfen die drei Selbstständigen, deren Fälle verhandelt wurden, die 7.000 Euro vorerst behalten. Allerdings erklärte das Gericht, dass nur die Betroffenen die Soforthilfe nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben. 

Auswirkungen auf andere Verfahren noch unklar

Noch sind die Auswirkungen des Urteils auf andere Verfahren unklar. Alleine beim Verwaltungsgericht Düsseldorf hängen noch um die 500 Klageverfahren rund um die Soforthilfe an. In ganz NRW dürften es mehr als 2.000 Verfahren sein. Das Gericht will nun in Kürze entscheiden, wie mit diesen Fällen umzugehen ist. 

Außerdem hat das Gericht in den drei repräsentativen Fällen wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die vielen weiteren Verfahren die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW zugelassen.

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Kommentare  

#7 Melanie 2022-10-19 16:36
Wie und wo können wir uns nun Hilfe holen, die keine Klage gegen den Schlussbescheid eingereicht haben?
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Hallo Melanie,

vielen Dank für die Rückfrage. Tatsächlich hat man nur in einer bestimmten Frist Zeit, gegen die Rückzahlungsbes cheide vorzugehen, vermutlich 14 Tage oder einen Monat - danach ist er rechtskräftig geworden und kann nicht mehr angefochten werden.

Die genaue Frist findet sich in der Rechtsbehelfsbe lehrung auf der letzten Seite vom Bescheid.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#6 Kai-Uwe 2022-08-31 07:12
Hallo, kann man den Einspruch noch einlegen? Gibt es gegeben falls eine Fristverlängerung?
Kann man sich auf einen anderen Weg dagegen wehren?

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Antwort der Redaktion

Lieber Kai-Uwe,

bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen unserer redaktionellen Tätigkeit keine Beratung zu Finanz- und Steuerthemen geben können. Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen an einen Finanzberater oder das Finanzamt.

Beste Grüße
die Redaktion
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#5 Maryam delaram 2022-08-30 20:47
Ich habe auch die volle 7000 Euro zurück bezahlt, und wo und an wem kann ich Wiederspruch machen ? Oder an wem muss ich das weiterleiten ? Ich wäre sehr dankbar um einen Antwort mein Gebiet ist in NRW

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Antwort der Redaktion

Liebe Maryam

bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen unserer redaktionellen Tätigkeit keine Beratung zu Finanz- und Steuerthemen geben können. Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen an einen Finanzberater oder das Finanzamt.

Beste Grüße
die Redaktion
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#4 Oliver 2022-08-28 17:23
Frage: Kann man noch Widerspruch einlegen? Fristen?
Andere alternative Klagemöglichkei ten?
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#3 Christofer 2022-08-24 14:23
UNVERSCHÄMTER geht's ja wohl nicht mehr! Ich der liebe selbständige der brav 7000 Euro zurück gezahlt habe bekomme darauf hin noch eine Steuerprüfung und muss zusätzlich noch in der Pandemie 6000 Euro Steuern zahlen für 2018 , 2019 ,2020. Die zocken uns nur ab wo sie können !
Nur noch unverständlich hier alles !
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#2 Sven 2022-08-24 14:15
Normal sollte sein, das man das Geld als Hilfe ansieht und sich mit Verschwendung dieser Zurückhält, falls diese plötzlich zurückgezahlt werden muss..wie hier geschen....
Aber wenn ich dann sehe wie manch Frisör, erstmal schön den Salon mit dem Geld renoviert oder eine mit Kosmetikstudio einen langen Urlaub macht...
Dafür habe ich kein Verständnis.
Da hilft der Staat mal schnell und unbürokratisch, ohne lange Regeln aufzustellen und monatelang Juristisch alles abzuklopfen...s chießt erst mal Geld voraus..und nun sind sie dann doch die dummen
Naja, klar, beim nächsten mal gibts das nicht so schnell, dann gehen die Firmen halt Pleite, eigenes Pech.
Dann wird erstmal alles rechtlich wasserdicht ausgearbeitet und er es bis dahin nicht durchält...so ist das halt..
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#1 Petra 2022-08-19 12:55
Das ist ja krass! Und alle die, die kein Klageverfahren eingereicht haben und brav zurückgezahlt haben, sind jetzt die dummen Verlierer. Normal sollte das Urteil für alle, die das zurückzahlen müssen oder bereits zurückgezahlt haben, gelten!
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