Netlist gegen Samsung

Samsung verletzte Patentrecht: 303 Millionen Dollar Schadensersatz

Veröffentlicht: 25.04.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 02.05.2023
Samsung Gebäude

Samsung wurde zu einer Zahlung in Höhe von 303 Millionen US-Dollar an Netlist verurteilt, da Samsung eine Patentrechtsverletzung Netlist gegenüber begangen hat. Die beiden Unternehmen haben viele Jahre zusammen gearbeitet und Speichertechnologien entwickelt. Als die Zusammenarbeit endete, soll Samsung fünf Patente des US-Unternehmens verletzt haben, wie Heise berichtete. 

Innovation für höhere Energieeffizienz

Die Unternehmen entwickelten Solid State Drives und modulare Speicherlösungen für Unternehmen. Bei den Patenten ging es um Innovationen für eine höhere Energieeffizienz von Speichermodulen. Dabei können Informationen aus einem großen Datenbestand in kurzer Zeit abgerufen werden. 2015 hatten die beiden Unternehmen eine Vereinbarung für gemeinsame Entwicklungen und Lizenzen geschlossen. Diese endete allerdings nach 2021, sodass Netlist geltend machte, dass Samsung nun keine Patente mehr für die genutzten Technologien hat. 

Samsung argumentierte vor Gericht, dass die Patente ungültig seien, zudem würden die eigenen Produkte anders arbeiten, als Netlist es vorgebracht hatte.

Gericht gab Netlist Recht

Nach sechs Verhandlungstagen hat das Gericht in Texas zugunsten von Netlist geurteilt. Samsung hat nach Angaben des Gerichts alle fünf Patente verletzt. Allerdings fiel der Schadensersatz mit 303 Millionen Dollar geringer aus, als von Netlist gefordert. Das Unternehmen hatte 404 Millionen Dollar angestrebt. 

Nachdem die Entscheidung bekannt wurde, schnellte Netlists Aktienkurs in die Höhe.

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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