Anklage abgelehnt

Mutmaßliche Maskenbetrüger müssen sich nicht vor Gericht verantworten

Veröffentlicht: 20.06.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 20.06.2023
Maske mit Covid-19-Aufschrift

Die durch die Staatsanwaltschaft geforderte Anklageerhebung gegen zwei Männer wegen des Verdachts auf einen Millionenbetrug mit Mund-Nasen-Schutzmasken hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth nun weitgehend abgelehnt. Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens gegen die zwei Geschäftsführer einer Firma aus der Oberpfalz, so berichtet es die Süddeutsche Zeitung, ließ das LG wegen fehlendem hinreichenden Tatverdacht nicht zu. Nur einer der beiden Männer muss sich mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung vor Gericht verantworten. 

Ungenügende Qualitätsstandards

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sollen die beiden Männer aus der Oberpfalz dem Landratsamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 rund 2,5 Millionen Masken verkauft haben. Ungefähr die Hälfte der verkauften Schutzmasken entsprachen jedoch nicht dem vereinbarten Qualitätsstandard. Diesen ungenügenden Standard sollen die Männer zumindest billigend in Kauf genommen haben. Bestimmt waren die Mund-Nasen-Masken für die Verteilung von Katastrophenschutzeinrichtungen und Kliniken. 

Dem LG Nürnberg-Fürth reichten die Indizien allerdings nicht aus, um ein strafbares Handeln im Zusammenhang mit dem Betrugsvorwurf und damit einen hinreichenden Tatverdacht begründen zu können. Für das LG war die hohe Quote der ungenügenden Masken nicht erkennbar und auch ein Betrugsvorsatz, der eine Verurteilung als wahrscheinlich erscheinen lasse, sei nach Einschätzung des Gerichts nicht nachweisbar. Ob die Staatsanwaltschaft noch Beschwerde gegen die Entscheidung des LG beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegt, ist noch nicht bekannt.

Anklage wegen Urkundenfälschung zugelassen

Gegen einen der Männer, ein 31-Jähriger, hat das Gericht eine Anklage wegen Urkundenfälschung zugelassen. Im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung soll er in einem Bestätigungsschreiben unbefugt den Firmenstempel und die Unterschrift eines Verantwortlichen einer anderen Firma benutzt haben. Wann ein erster Termin verhandelt werden soll, steht noch nicht fest.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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