Bayern

Diebstahl: Amazon-Mitarbeiter erhalten Haftstrafen

Veröffentlicht: 10.04.2024 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 10.04.2024
Amazon-Paket: Mitarbeiter von Amazon sollen ihren Arbeitgeber bestohlen haben. Nun fiel ein Urteil

Zwei Mitarbeiter von Amazon mussten sich jüngst vor dem Amtsgericht im bayerischen Augsburg wegen Diebstahls verantworten: Ihnen wurde vorgeworfen, teure Elektroprodukte aus Paketen des Online-Riesen entwendet zu haben. Das Urteil sieht eine Gefängnisstrafe vor.

Teure Elektronik im Visier

Die beiden Männer im Alter von 27 und 40 Jahren waren in einem Verteilzentrum in Gersthofen, nördlich von Augsburg, tätig. Ihre Position bei Amazon habe es ihnen laut Anklageschrift erlaubt, Pakete mit hochwertigen Elektronikprodukte ausfindig zu machen. Die entsprechenden Inhalte, beispielsweise Smartphones, sollen sie dann in andere Pakete umgepackt und an eine dritte Beteiligte versendet haben. 

Ursprünglich war die 43-Jährige als Teil der Bande ebenfalls angeklagt, allerdings sei ihr Tatbeitrag nur gering und überdies schwer nachweisbar gewesen. Gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.750 Euro wurde das Verfahren gegen sie daher eingestellt.

Teure Waren und viel Bargeld sichergestellt

Die Ermittler konnten hochwertige Produkte, darunter Computer und Smartphones, sicherstellen. Der Wert der Waren summierte sich auf mehr als 30.000 Euro. Daneben förderten Durchsuchungen der drei Wohnungen der Tatbeteiligten große Summen Bargeld zutage: Mehr als 150.000 Euro wurden entdeckt und beschlagnahmt, da davon auszugehen sei, dass das Geld auf illegale Geschäfte zurückgehe, heißt es in einer dpa-Meldung bei der FAZ.

Urteil: Einmal Bewährung, einmal Gefängnis

Im Rahmen der Verhandlung zeigten sich die beiden angeklagten Männer geständig. Der 27-Jährige wurde wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Sei 40-jähriger Komplize erhielt eine höhere Strafe, da in seiner Wohnung auch Kokain entdeckt wurde und er sich daher auch wegen Drogendelikten verantworten musste: Zwei Jahre und zehn Monate muss der Mann ins Gefängnis.

„Die Verfahrensbeteiligten hatten sich zudem auf einen Strafrahmen verständigt, um das Verfahren abzukürzen“, wird weiter berichtet. Verkündet wurde das Urteil bereits am Montag.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Tina Plewinski

Kommentare  

#1 Roland Baer 2024-04-10 12:27
Die Strafen sind lächerlich. Abschreckung und Strafe ist andersDie / der Richter/in hat Angst vor der Arbeitslosigkeit?

_________________________________

Antwort der Redaktion

Herr Baer,

Richter:innen genießen in Deutschland zum Glück aufgrund der Gewaltenteilung berufliche Freiheit und dürfen nicht wegen zu harter oder zu lascher Strafen aus ihrem Amt entlassen werden.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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