Konjunkturpaket der Bundesregierung

Überbrückungshilfen sind die neuen Zuschüsse für KMU

Veröffentlicht: 10.06.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 11.06.2020
Corona-Domino wird aufgehalten

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung besteht aus 57 Punkten und Maßnahmen, mit denen die deutsche Wirtschaft nach dem unvergleichlichem Schock nach dem Ausbruch der Coronakrise wieder auf die Beine kommen soll. Über die Inhalte wie die Senkung der Mehrwertsteuer, den weiteren geplanten wirtschaftlichen Maßnahmen und dem digitalpolitischen Zukunftspaket haben wir bereits berichtet.

Punkt 13 im Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums sind die sogenannten Überbrückungshilfen. Dahinter versteckt sich das Nachfolgeprogramm für die Ende Mai ausgelaufene Soforthilfe. So sind für die Überbrückungshilfen 25 Milliarden Euro vorgesehen, die aus den Soforthilfe-Mitteln kommen, die nicht ausgeschöpft wurden. Für die Soforthilfe waren bis zu 50 Milliarden Euro angesetzt. Ausgezahlt wurden aber nur knapp 13 Milliarden Euro.

Wer soll gefördert werden? 

Solo-Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen können die Überbrückungshilfen beantragen, also auch Online-Händler. Nach derzeitigem Stand sollen auch Unternehmen die Überbrückungshilfe erhalten können, die bereits die Soforthilfe bekommen haben. Das Design des Zuschussprogramms ist nach Aussage der Bundesregierung speziell auf besonders betroffene Branchen zugeschnitten, wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Gastronomie, Reisebüros, Sportvereinen oder die Veranstaltungsbranche. 

Auch größere Unternehmen können die Überbrückungshilfe beantragen

Doch es wird sich bei der Überbrückungshilfe eher um ein neues, eigenes Programm handeln, das auch andere Bedingungen für die Antragsberechtigung vorgibt. Und es können dieses mal auch Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten in den Genuss der Förderung kommen.

Neue Förderbedingungen: 60 Prozent Umsatzrückgang

Beschlossen werden sollen die Überbrückungshilfen Ende Juni in der Kalenderwoche 26 durch Bundestag und Bundesrat. Daher sind aktuell noch nicht alle Details bekannt. Fest steht jedoch, dass es mehr Bedingungen für eine Antragsberechtigung gibt, als es bei der Soforthilfe der Fall war. Voraussetzungen sollen sein: 

  • Ein Corona-bedingter Umsatzrückgang in April und Mai 2020 um mind. 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und fortdauernde Umsatzrückgänge von Juni bis August 2020 um mind. 50 Prozent

  • Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum heranzuziehen

  • Geltend gemachte Umsatzrückgänge und Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen

Pauschale Bewilligungen von Anträgen wie es bei der Soforthilfe oft der Fall war, sind nicht mehr vorgesehen. Lob für die neuen Bedingungen kommt von den Bundesländern. So freut sich die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, die Bremer Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke), dass dem Wunsch der Länder nach einem möglichst unkomplizierten Verfahren mit geringem Aufwand für die Landesbehörden nachgekommen wurde, indem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in das Antragsverfahren miteinbezogen werden. 

Wie viel Geld wird an die Unternehmen ausgeschüttet? 

Das neue Programm sieht vor, dass bis zu bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei mind. 50 Prozent Umsatzrückgang und bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang erstattet werden. Die maximal möglichen Erstattungsbeträge richten sich dabei wie bei den Soforthilfen nach der Zahl der Beschäftigten: 

  • Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: max. 9.000 Euro

  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: max. 15.000 Euro

  • größere Unternehmen (eine Begrenzung ist bisher nicht bekannt): max. 150.000 Euro

  • Förderungszeitraum: Juni bis August 2020

Ob es noch weitere Abstufungen geben wird, ist derzeit noch nicht bekannt. 

Wann, wo und wie kann man den Antrag stellen? 

Das ist derzeit noch nicht bekannt. Voraussichtlich werden die Antragsverfahren wie bei den Soforthilfen über die Bundesländer laufen.

Bundesländer sehen noch Nachbesserungsbedarf

Neben dem Lob an den Rahmenbedingungen für das Antragsverfahren mit Wirtschaftsprüfern, kommt jedoch auch Kritik von den Bundesländern. So kritisieren die Wirtschaftsminister der Länder, dass das Programm nur auf die drei Monate bis Ende August beschränkt ist. Aus Sicht der Länder sei nämlich die Aussicht für viele Branchen, dass sie bis zum Jahresende gar keine Umsätze mehr realisieren werden können. 

„In einigen Punkten, insbesondere bei den Überbrückungshilfen sehen die Länder noch Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung, darüber werden wir in den nächsten Tagen noch sprechen müssen,” erklärte Senatorin Kristina Vogt weiterhin. Wo genau der Nachbesserungsbedarf liegt, ist noch nicht bekannt. Denkbar wäre, dass die Bundesländer erneut versuchen werden, das Programm auch für die Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen zu öffnen. Das war bereits bei den Soforthilfen ein großer Streitpunkt. Neben den Bundesländern drängten auch Branchenverbände wie der Selbstständigenverband VGSD und der Händlerbund auf eine solche Öffnung.

(Update 10.06.2020, 16:57: In einer früheren Version des Artikels stand, dass die Überbrückungshilfen für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten begrenzt sind. Dies ist allerdings noch nicht bestätigt und wurde daher aus dem Text gestrichen.)

Kommentare  

#5 Weirauch 2020-06-24 12:34
Guten Tag,
der Antrag soll über den Steuerberater laufen, was aber wenn ich keinen habe?
kann der Antrag dann trotzdem gestellt werden.

mfg
Weirauch

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Antwort der Redaktion

Hallo Frau Weirauch,

der Antrag kann laut Eckpunktepapier der Bundesregierung ausschließlich über einen Wirtschaftsprüf er oder Steuerberater gestellt werden. Wahrscheinlich müssen Sie dann einen Steuerberater beauftragen, um einen Antrag zu stellen. Das Geld dafür können Sie sich auch anteilig über die Überbrückungshi lfe erstatten lassen.

Allerdings befinden sich die offiziellen Richtlinien, Vollzugshinweis e, Antragsformular e und FAQ etc. derzeit noch in der Erarbeitung und daher fehlen noch die Details. Eine Antragstellung ist auch noch nicht möglich.

Beste Grüße
die Redaktion
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#4 Guido Starke 2020-06-13 01:49
Ist es nicht ungerecht, wenn ein Unternehmen, die 60% nicht erreicht, weil es einen Lieferservice betrieben hat und deshalb beispielsweise nur auf 50% Umsatzrückgang kommt, während andere Betriebe ihren Laden einfach geschlossen haben und jetzt auf staatliche Hilfe hoffen? Wir es Ausnahmen im Antrag geben? Ist diesbezüglich schon etwas bekannt?

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Antwort der Redaktion

Lieber Herr Starke,

es sieht derzeit so aus als gäbe es keine Ausnahmen. Eine verbindliche Richtlinie wurde zwar noch nicht veröffentlicht, allerdings lässt das Eckpunktepapier der Bundesregierung keine Ausnahmen vermuten. Diese neuen Bedingungen machen es leider für viele Selbstständige und Kleinstunterneh men deutlich schwerer, einen Zuschuss zu erhalten.

Beste Grüße
die Redaktion
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#3 J. Bung 2020-06-12 06:56
Wird die erste Soforthilfe bei der neuen Überbrückungshi lfe angerechnet? Das heißt, wenn also die Kriterien für die Überbrückungshi lfe erfühlt sind und Man als Kleinunternehme r mit wenigen oder ohne Mitarbeiter schon die 9000,-€ erhalten hat, kein Anspruch mehr hat.? Wenn das zutrifft werden die Kleinunternehme n wieder in Stich gelassen . Außerdem ist der Stichtag 31.08.2020 Blödsinn, wenn man die Monate Juni bis einschließlich August in die Berechnung einbeziehen muss.
Mit freundlichen Grüßen
J. Bung

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Antwort der Redaktion

Guten Tag J. Bung,

im Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket (bundesfinanzministerium.de/... /...) wird dazu keine Aussage getroffen. Es gab aber bereits Informationen, dass man sowohl Soforthilfe und Überbrückungshi lfe erhalten könne.

Daher heißt es derzeit noch abwarten, es sind ja noch keine keine rechts­verbindl ichen Richtlinien zum Programm erlassen worden. Wir gehen aber davon aus, dass es kombinierbar ist. Sobald es neue Informationen zum Antragsverfahre n und den genauen Antragsbedingun gen gibt, werden wir auf OnlinehändlerNe ws darüber informieren!

Beste Grüße
die Redaktion
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#2 nihad Ismaeil Shauki 2020-06-12 04:21
Sehr geehrter Herr Patrick, hier mit möchte ich nach fragen ob ist nach Corona Soforthilfe, kann Mann der kleine Unternehmen selbstständig alles gebraucht Autohändler gleich Zeit beim ALG jobcenter Antrag bestehlen,alles für Lebenshaltungsk osten,gebraucht Autohändler Bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Nihad Shauki

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Antwort der Redaktion

Sehr geehrter Herr Shauki,

ja, man konnte gleichzeitig zur alten Soforthilfe auch ALG 2 erhalten. Ob das bei der neuen Überbrückungshi lfe auch so ist, ist bisher noch nicht bekannt, aber zu erwarten.

Sobald es da Neuigkeiten und Klarheiten gibt, berichten wir auf OnlinehändlerNe ws darüber.

Beste Grüße
die Redaktion
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#1 A. Terveen 2020-06-10 16:08
Hallo Herr Schalger
Kernfrage und Knackpunkt bei diesen Überbrückunshil fen für Selbstständige wird folgender sein: Es handelt sich um Hilfen für den gewebebetrieb / die Selbstständigke it, also um die Aufrechterhaltu ng des Geschäftsbetrie bes. Damit dürfen sehr wahrscheinlich keinerlei Dinge des täglichen Lebens des Selbstständigen bezahlt werden (also die Lebenshaltungsk osten, Miete, Strom, etc.) Dafür soll der betroffene Selbstständige ja dann ALG II beantragen und bekommen. Preisfrage ist jetzt: Werden die Jobcenter / Arbeitsämter / ARGEN diese Überbrückungshi lfen als Einnahmen des gewebebetriebes / des Selbstständigen werten und damit gegen die ALG II Unterstützung (= Hilfe zum Lebensunterhalt ) auferechnen? So soll es teilweise schon passiert sein, das wäre dann fatal. Denn wenn mir damit die Hilfe zum Lebensunterhalt gekürzt wird, bin ich demnächst obdachlos weil ich das Überbrückungsge ld ja nicht für die Dinge verwenden darf, für die es ALG II gibt.
Sauber ausgedacht liebe Regierung. Hoffentlich habt ihr diesmal eure Behördenmitarbe iter besser im Griff und die machen diesmal dann auch das, was ihr uns allen versprochen habt: Keine Vermögensprüfun g, keine Aufrechnung, etc. Zu befürchten steht leider, das wieder das gfleiche Chaos herrschen wird, wie bei den Soforthilfen, das es die gleichen Ungerechtigkeit en geben wird (in einem BuLand gibt's 3.000 Euro, in einem anderen gleich mal 12.000 Euro) und das gleiche Chaos, weil man wieder statt dem Finanzamt (die können ohne Probleme prüfen wer anspruchsberech tigt ist) die banken mit der Auszahlung der Hilfen beauftragt werden.

Ich ahne Schlimmes auf uns zukommen...

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Antwort der Redaktion:


Guten Tag A. Terveen,

Sie haben Recht: Nach derzeitigem Stand (es gibt aktuell noch diverse Versuche von Verbänden und den Bundesländern dies zu ändern) sind die Überbrückungshi lfen genau wie die Bundes-Soforthi lfe nur für die fixen Betriebskosten vorgesehen und nicht für Kosten des Lebensunterhalt es. Für den Lebensunterhalt soll ALG II genutzt werden.

Die Jobcenter/Arbei tsämter haben bei der Soforthilfe ganz klar gemacht, dass die Soforthilfe nicht als Einkommen zählt, sondern als „zweckbestimmte Einnahme”, die keinen Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung hat (z.B. hier: www.arbeitsagentur.de/.../).

Die Rückmeldung, die wir bekommen haben ist, dass das auch in dem absoluten Großteil der Fälle so bei den Jobcentern eingehalten wurde. Nur ganz vereinzelt wurden wir auf Fälle hingewiesen, in denen Jobcenter-Mitar beiter die Aussagen getätigt haben, dass man wegen dem Erhalt der Soforthilfe nicht für ALG 2 berechtigt ist. Das waren aus unserer Sicht aber falsche Aussagen dieser Mitarbeiter und mit Verweis auf z.B. den oben genannten Link von der Arbeitsagentur sollten Sie auf der sicheren Seite sein und keine Probleme haben.

Mit den Details der genauen Ausgestaltung der Überbrückungshi lfen hinsichtlich der Lebenshaltungsk osten muss man derzeit aber auch noch abwarten, schließlich hat die Regierung bislang noch keine rechts­verbindl ichen Richtlinien zum Programm erlassen. Somit ist noch nicht mehr bekannt als im Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket unter Punkt 13 vermerkt ist (bundesfinanzministerium.de/... /...).

Beste Grüße

die Redaktion
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