Einwegkunststoffverordnung

So teuer wird Einwegkunststoff in Zukunft

Veröffentlicht: 08.11.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 08.11.2023
Reste von Feuerwerkskörpern am Straßenrand

Dass Plastik nicht gut für die Umwelt ist, ist nun keine Neuheit mehr. Insbesondere Artikel, die lediglich einmal verwendet werden, stehen dabei in Verruf. Luftballons, Zigarettenfilter und die Plastikteile an Silvesterraketen: All das ist für den Müll bestimmt, landet aber nicht selten achtlos in der Umwelt. Parks, Straßenränder, Wälder – die Kosten für die Säuberung dieser Orte trägt aktuell noch die Allgemeinheit. Das soll sich 2024 ändern.

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz sollen herstellende Unternehmen finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Nun wurde auch die Einwegkunststoffverordnung veröffentlicht und legt damit fest, wie hoch die Abgaben in den Fonds für die einzelnen Produkte werden.

Umweltbundesamt ermittelt Abgabe

Die festgelegten Abgabesätze in der Verordnung basieren auf einer gründlichen wissenschaftlichen Studie, die vom Umweltbundesamt durchgeführt wurde. In dieser Studie wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die tatsächlichen Aufwendungen für die Reinigung von Abfällen, die durch Einwegkunststoffprodukte im öffentlichen Raum verursacht werden. Die Abgaben, die pro Kilogramm in Verkehr gebrachter Produkte erhoben werden, sind wie folgt:

  • Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm
  • To-go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
  • To-go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
  • leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
  • Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm und
  • Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm.

Für Feuerwerkskörper gibt es aktuell noch keinen Abgabesatz. Das liegt daran, dass diese erst ab 2027 vom Einwegkunststofffondsgesetz erfasst werden. 

So läuft die Zahlung ab

Unternehmen, die die entsprechenden Produkte herstellen, müssen sich bei einem Portal des Umweltbundesamtes, DIVID genannt, registrieren. Sollten die Unternehmen bereits bei Lucid registriert sein, können die Daten mit Einverständnis transferiert werden. Über dieses Portal muss dann die Mengenmeldung für das Vorjahr erfolgen. Der Stichtag soll dabei stets der 15. Mai sein. Anhand der Mengenmeldung wird dann die Abgabe berechnet.

Wer profitiert von der Abgabe?

Wie Eingangs erwähnt, sind die Abgaben in den Einwegkunststofffonds zweckgebunden: Sie sollen die Last der Gemeinschaft mindern, indem die herstellenden Unternehmen am Sammeln und der Entsorgung von Müll finanziell beteiligt werden. Die Gelder sollen also den Kommunen zugutekommen. 

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die sonstigen anspruchsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen sich einmalig beim Umweltbundesamt registrieren, um Auszahlungen aus dem Einwegkunststofffonds zu erhalten. Zur Erstattung der Kosten müssen sie jährlich elektronisch die Leistungsdaten für die Entsorgung und Reinigung von Einwegkunststoffprodukten aus dem vorangegangenen Jahr übermitteln. Das Umweltbundesamt stellt entsprechende elektronische Formulare zur Verfügung.

Die Höhe der Auszahlung wird nach Überprüfung der übermittelten Daten mithilfe eines Punktesystems berechnet, wie es in der Einwegkunststoffverordnung festgelegt ist. Nach dieser Berechnung werden die angefallenen Kosten an die anspruchsberechtigten Parteien erstattet.

Warum das auch für Händler:innen wichtig ist

Händler:innen müssen ab dem 1. Januar 2024 aufpassen: Haben sie Produkte im Sortiment, dessen Hersteller:innen nicht beim Umweltbundesamt registriert sind, dürfen diese nicht verkauft werden. Ob DIVID genauso einfach öffentlich einsehbar sein wird wie Lucid, ist uns aktuell nicht bekannt. Eine öffentliche Einsehbarkeit würde Händler:innen in jedem Fall die Kontrolle erheblich erleichtern.

Die wichtigen Informationen zu dem Thema hat das Bundesumweltministerium in einem eigenen FAQ zusammengetragen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#7 B.E. 2023-11-09 23:19
Nachtrag zu diesem Thema, direkt darunter fiel der unmittelbare darunterliegend e Artikel ins Auge:

"Habeck plant Bürokratieabbau für Unternehmen"
...und die nächste Lüge vom Kanzlervordräng ler
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#6 Michael Graen 2023-11-09 10:52
Die Bürokratie wird immer mehr, da sitzen Leute die nichts sinnvolles zu tun haben und denken (denken?) sich Bestimmungen und Verordnungen aus.
Es ist sinnvoll Plastik zu vermeiden und da wo Plastik verwendet wird die Umweltkosten zu erheben.
Für alle würde es einfacher, wenn die Hersteller und / oder Importeure eine Abgabe zahlen, dann kosten die Produkte für uns mehr, aber der ganze bürokratische Aufwand entfällt. Von dem Geld was jetzt über Lucid eingenommen wird kann nicht viel übrig bleiben, da der Personalaufwand an vielen Stellen sehr groß ist.
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#5 Christian.H. 2023-11-09 09:56
Entschuldigen Sie meine harten Worte, aber was für ein Bullshit ist dieses neue Verordnung!
Ich bin für Umweltschutz, aber das ist ein reines Verwaltungsmons ter. Dann bitte lieber eine pauschale Steuer!

Das ist mein Problem an der Verordnung:

Unsere Lieferanten sitzen in Großbritannien und werden sich sicherlich nicht beim Umweltbundesamt registrieren. Dann dürften wir diese Produkte nicht mehr verkaufen.

Alternativ könnten wir als 3-Mann Kleinbetrieb und registrieren als sozusagen Importeur nach Deutschland, dann alle 1000 Produkte aus Kunststoff einzeln abwiegen und umständliche manuelle Verkaufstabelle n mit enormen Aufwand führen .
Dieser extreme Bürokratieaufwa nd würde uns zerlegen. Man sieht einmal mehr , dass die Köpfe im Umweltbundesamt nicht über Schreibtischran d hinausdenken und schreiben folgendes Wahnwitziges zum Thema Bürokratieaufwa nd:

Für die Hersteller von Einwegkunststof fprodukten wird der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten. Diese müssen sich lediglich einmal elektronisch beim Umweltbundesamt registrieren und daran anschließend jährlich (jeweils zum 15. Mai) die in Verkehr gebrachte Masse von Einwegkunststof fprodukten über ein Onlineportal an das Umweltbundesamt melden.

So ein schwwachsinn – die Registrierung und Eintragung ist sicherlich das wenigste! Die Erfassung der Mengen der einzelnen Plastikteile einer Ware, die gemeldet werden müssen, das ist der extreme Bürokratieaufwa nd dahinter. Die sind ja soweit von der Realität weg.... Ich platze fast vor Ärger über diese Verordnung. Schwachsinn pur, nur weil Sie nicht die Produzenten von Kunuststoffgran ulat am Anfang der Kette zur Kasse bitten können, da diese global verteilt sind. Das wäre das sinnvollste. Am Anfang der Produktionskett e die Kosten zu erheben und nicht am Ende der Lieferkette!

Ich hoffe noch immer, dass ich diesen Verordnungsirrs inn falsch verstanden habe und es in Wirklichkeit ganz easy ist ..... lach
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#4 gunnar 2023-11-09 08:56
ach ja.
bei uns in der gegend ist nun eine andere firma für den gelben sack zuständig.
die wollen ca 65000 !!!! mülltonnen tauschen.
was für ein riesen berg plastik und transporte für wohl sinnlose werbung auf den tonnen.
und bei der nächsten ausschreibung wohl wieder das gleiche.
lang lebe der unweltschutz.
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#3 gunnar 2023-11-09 08:51
1.) wie teuer ist der neue wasserkopf.
2.) wieder mehr arbeit für verkäufer innen und hersteller.
3.) alte dinge müssen neu gefertigt werden, was müll und umwelt belastet.
4.) was für müllberge enstehen durch das verkaufsverbot.
5.) wieviel millionen verdienen die abmahnanwälte durch die ganzen flicklöcher wieder.
6.) wieso sind die ganzen schummelverpack ungen noch nicht betroffen. allein die riesigen wurstverpackung en für immer weniger inhalt. meine salami morgens würde locker in 20% der verpackung passen.
7.) = wieder mehr inflation. der käufer zahlt es am ende.
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#2 B.E. 2023-11-09 08:40
Wer profitiert von der Abgabe?
Der Staat, neue Arbeitsbeschaff ungsmaßnahmen-A rbeitnehmer

Wer profitiert nicht?
Der Käufer, der Verkäufer, die Umwelt

Also alles beim Alten:
immer neue Pseudoabgaben, immer mehr Bürokratie, immer mehr Register, immer mehr Inflation. Neue Arbeitsstellen scheint es auch nur noch aus einer Art künstlich erschaffenem "Inzest" zu geben.

Nach wie vor und noch mehr kauft der vom deutschen Handel vertriebene Käufer sämtlichen Kram dann direkt in China
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#1 K.I 2023-11-09 08:29
Nein es gibt keine Steuererhöhunge n - es werden einfach immer weitere Abgaben erfunden. Im Bereich Verpackungen ist dieser Trend super lukrativ. Das verhindert bestimmt auch das die Verbraucher ab sofort umdenken und die oben aufgeführten Einwegkunststof fprodukte nicht mehr im öffentlichen Raum entsorgen!
Für unser Gefühl gibt es in Deutschland nur noch eine Richtung --- immer schneller und weiter bergab...
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