Dreist oder berechtigt?

Kundin will fremdes Markenlogo auf private Tasse drucken lassen

Veröffentlicht: 20.03.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.03.2024
Tasse wird bedruckt
In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

Diesmal geht es in den Print-on-Demand-Bereich: Eine Kundin möchte eine Tasse bedrucken lassen. Sie lädt das Wunschbild bei einem Anbieter hoch und kreuzt an, dass sie die Rechte an diesem Bild hat. Bei der Kontrolle muss der Anbieter aber feststellen, dass es sich bei dem Bild um ein bekanntes Markenlogo handelt. Er schreibt die Kundin daraufhin an und meint, dass er den Auftrag leider stornieren muss. Das versteht die Kundin nicht. Immerhin will sie die Tasse doch nur privat im Freundeskreis verschenken. Es sei ein Gag. Sie besteht auf die Erfüllung des Auftrags. Zu Recht?

Grundsatz: Nutzung von geschützten Medien im privaten Bereich

Bilder können auf unterschiedliche Arten geschützt sein: Da gibt es zum einen den urheberrechtlichen Schutz und zum anderen das Markenrecht bei Logos. Wer geschützte Bilder verwenden möchte, benötigt in aller Regel eine Lizenz. Eine Ausnahme besteht allerdings für die private Nutzung: So darf ich beispielsweise für private Zwecke Filme aus dem linearen Fernsehen aufnehmen. Fremde Marken darf ich verwenden, wenn ich sie nicht im geschäftlichen Verkehr nutze. Beispielsweise darf ich mir an die Wand das Logo einer Modemarke malen, ohne Angst vor einer Abmahnung zu haben.

Fazit: Druck durch Unternehmen ist kommerziell

Was aber bedeutet das nun für den Fall? Immerhin erklärte die Kundin, dass sie die Tasse mit dem geschützten Logo rein privat nutzen will. Klingt doch erstmal nach einer erlaubten, privaten Nutzung. Tja, das mag auf der Seite der Kundin hinhauen – bei dem Anbieter handelt es sich aber um ein Unternehmen, welches dann Geld dafür nimmt, ein fremdes Logo auf ein eigenes Produkt zu drucken. Entsprechend muss sich der Anbieter dann vorwerfen lassen, ein fremdes Markenlogo ohne die erforderliche Lizenz im kommerziellen Rahmen genutzt zu haben. Dass der Auftrag abgelehnt wurde, ist daher berechtigt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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