Wann muss (k)ein Grundpreis angegeben werden? 4 Produkte - 4 Urteile

Veröffentlicht: 14.10.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

Farbspritzer

(Bildquelle colorful ink splash: Frank Fiedler via Shutterstock)

Druckerpatronen sind nicht grundpreispflichtig

Auch bei einer Druckerpatrone gehen die wenigsten Kunden auf die Suche nach dem höchsten Füllstand. Schnell ist die passende Patrone für den Drucker herausgesucht und in den Warenkorb gelegt. Dem Verbraucher geht es beim Kauf von Druckerpatronen aber nicht primär darum, die Tinte zu erwerben, sondern das Gesamtpaket aus Tinte und dazugehörigen (passenden) Druckkopf. Die Gerichte sahen diese Rechtsfrage ebenfalls praktisch und lehnten eine Grundpreis-Pflicht ab. Beispielsweise das Landgericht Bochum verlangte keine Angabe des Grundpreises bei Druckerpatronen (Urteil vom 03.06.2008, Az. I-20 O 140/08). Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ähnlich entschieden (Urteil vom 16.01.2013, Az.: 12 K 2568/12).

Achtung: Wenn ausschließlich Tinte – z.B. in Nachfüllpackungen - angeboten wird, muss der Grundpreis aber angegeben werden.

Kommentare  

#3 Nicole Eggerstedt 2014-10-16 12:45
Als Händler ist man nur noch damit beschäftigt, die Artikel nach der EU- Verordnung zu ändern. Der Verdienst steht in keinerlei Relation mehr zu dem Aufwand. Man kann es auch übertreiben.... .
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#2 Corinna Rasche 2014-10-15 22:05
Mein Urteil: SCHWACHSINN! Ich kaufe mir eine Kerze, wenn sie mir gefällt oder wenn ich eine benötige. Ich habe noch nie eine Kerze nach Gewicht gekauft. Aber vielleicht gehe ich demnächst in den Laden und frage nach 1 Pfund, äh ich meine 500Gramm Kerzen.
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#1 Bohnacker Daniel 2014-10-15 14:05
Beim Wachs kommt es nicht nur auf das Gewicht des Waches an, sondern auch um die Art Zusammensetzung des Waches, auch hierin gibt es Unterschiede und daher kann die Brenndauer nicht so einfach mit dem Gewicht in Verbindung gebracht werden.
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