(Bildquelle colorful ink splash: Frank Fiedler via Shutterstock)
Druckerpatronen sind nicht grundpreispflichtig
Auch bei einer Druckerpatrone gehen die wenigsten Kunden auf die Suche nach dem höchsten Füllstand. Schnell ist die passende Patrone für den Drucker herausgesucht und in den Warenkorb gelegt. Dem Verbraucher geht es beim Kauf von Druckerpatronen aber nicht primär darum, die Tinte zu erwerben, sondern das Gesamtpaket aus Tinte und dazugehörigen (passenden) Druckkopf. Die Gerichte sahen diese Rechtsfrage ebenfalls praktisch und lehnten eine Grundpreis-Pflicht ab. Beispielsweise das Landgericht Bochum verlangte keine Angabe des Grundpreises bei Druckerpatronen (Urteil vom 03.06.2008, Az. I-20 O 140/08). Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ähnlich entschieden (Urteil vom 16.01.2013, Az.: 12 K 2568/12).
Achtung: Wenn ausschließlich Tinte – z.B. in Nachfüllpackungen - angeboten wird, muss der Grundpreis aber angegeben werden.
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