Wann muss (k)ein Grundpreis angegeben werden? 4 Produkte - 4 Urteile

Veröffentlicht: 14.10.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

Pizza Wein

(Bildquelle PIZZA: Luiz Rocha via Shutterstock)

Der Bundesgerichtshof und die „Traum-Kombi“

Nicht nur Online-Händler haben mit der Grundpreisangabe und der Überwachung dessen durch Mitbewerber zu kämpfen. Auch im stationären Handel sehen die rechtlichen Bedingungen nicht anders aus. Im Jahre 2012 stand der Pizzabringdienst "Hallo Pizza" vor den Richtern des Bundesgerichtshofes und kämpfte gegen eine Pflicht zur Grundpreisangabe. Erfolglos… Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Pizza auch die Lieferung anderer Waren wie Bier, Wein oder Eiscreme zu einem bestimmten Preis anbietet, muss in seinen Preislisten und in der Werbung für diese Angebote neben dem Endpreis auch den Grundpreis dieser Waren angeben (Urteil vom 28.06.2012, Az.: I ZR 110/11).

Kommentare  

#3 Nicole Eggerstedt 2014-10-16 12:45
Als Händler ist man nur noch damit beschäftigt, die Artikel nach der EU- Verordnung zu ändern. Der Verdienst steht in keinerlei Relation mehr zu dem Aufwand. Man kann es auch übertreiben.... .
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#2 Corinna Rasche 2014-10-15 22:05
Mein Urteil: SCHWACHSINN! Ich kaufe mir eine Kerze, wenn sie mir gefällt oder wenn ich eine benötige. Ich habe noch nie eine Kerze nach Gewicht gekauft. Aber vielleicht gehe ich demnächst in den Laden und frage nach 1 Pfund, äh ich meine 500Gramm Kerzen.
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#1 Bohnacker Daniel 2014-10-15 14:05
Beim Wachs kommt es nicht nur auf das Gewicht des Waches an, sondern auch um die Art Zusammensetzung des Waches, auch hierin gibt es Unterschiede und daher kann die Brenndauer nicht so einfach mit dem Gewicht in Verbindung gebracht werden.
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