Der frühe Vogel

Änderungen beim Zollrecht für Waren mit geringem Wert

Veröffentlicht: 29.05.2019 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 29.05.2019
Zoll-Straßenschild

Änderungen beim Zollrecht für Sendungen mit geringem Warenwert

Um gegen den Steuerbetrug vor allem durch China-Händler vorzugehen, wird sich an den Regelungen für die Einfuhr von Waren mit geringem Wert etwas ändern. Künftig muss eine digitale Voranmeldung der Warensendung erfolgen, ohne diese können die Waren nicht mehr verschickt werden. Dies erfolgt mit dem sogenannten „super-reduzierten Datensatz“, auch „SRDS“, welcher vorsieht, bestimmte Informationen für Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro voher an den Zoll zu schicken.

„Nachdem die Europäische Kommission und der Rat die delegierte Verordnung bereits im März 2019 beschlossen hatten, tritt die Verordnung nun spätestens Mitte Juni nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft“, erklärt Walter Trezek, geschäftsführender Gesellschafter der Document Exchange Network GmbH, auf dem Logistik Watchblog. Das endgültige Ziel soll es sein, künftig bereits ab dem ersten Cent Importabgaben zu verlangen. Der Händlerbund setzt sich ebenfalls für ein solches Verfahren im Kampf gegen den Steuerbetrug ein und hat bereits eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht.

Curated-Shopping-Rivalen: Outfittery fusioniert mit Modomoto

Konsolidierung auf dem Curated-Shopping-Markt: Das Berliner StartUp Outfittery fusioniert überraschend mit seinem Konkurrenten Modomoto. Wie t3n.de berichtet, werden beide Unternehmen nun unter der Marke Outfittery vereint. Das Modomoto-Management und die meisten der etwa 450 Mitarbeiter sollen nach der Fusion erhalten bleiben. Beim Logistik-Team werde allerdings der Rotstift angesetzt, da man künftig mit dem externen Dienstleister von Outfittery zusammenarbeite.

„Der Zusammenschluss ist ein Riesenschritt für beide Unternehmen und eröffnet uns großartige Wachstumschancen“, erklärt Outfittery-Gründerin Julia Bosch. Hinter der Fusion dürften wirtschaftliche Interessen stehen: Beide Unternehmen machten zuletzt Verluste und wiesen ein schwaches Wachstum aus. Das soll sich nun ändern.

Ikea forciert Vertrieb über mobile Apps

Der schwedische Möbelkonzern will seinen Kunden künftig die Möglichkeit bieten, über mobile Apps einzukaufen. Bisher konzentrieren sich die mobilen Apps von Ikea darauf, das Einzelhandelserlebnis zu verbessern und zu unterstützen. So konnten Kunden sich in der App ihre Wohnung einrichten, mussten zum Kauf aber trotzdem noch ins Möbelhaus fahren. Wie Ikeas Digitalchefin Barbara Martin Coppola laut t3n.de nun erklärte, soll sich das ändern. Vor allem im Hinblick auf den Aufbau kleinerer Filialen in Innenstädten, in denen nur wenige Produkte ausgestellt werden, könnte der Online-Produktkatalog zum Tragen kommen.

Kommentare  

#7 Dietmar Ferger 2019-09-07 17:16
Sinnvoll wäre es dann ja auch, parallel mit der Umsatzsteuerabf rage zu prüfen, ob die Sendungen nach der Verpackungsvero rdnung zertifiziert und - falls es sich um Elektrogeräte handelt - ob diese nach dem WEEE registriert sind.
Im nächsten Schritt msste dann noch überprüft werden, ob diese Waren eine gültige CE Kennzeichnung haben.
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#6 Susanne 2019-06-20 12:10
Vielen Dank liebe Redaktion!
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#5 Redaktion 2019-06-20 11:15
Liebe Susanne,

grundsätzlich zielt die neue Gesetzgebung auf den Bereich des digitalen Handels ab. Somit handelt es sich um einen Kernbereich des digitalen Einzelhandels – was wir umgänglich E-Commerce nennen. Zur Frage der Privatgeschenke gilt die Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftlic he System der Zollbefreiungen (Dort Art 23 ff.)

Insbesondere Art 25 der Verordnung sollte entsprechend herangezogen werden.

Für die Frage der Anwendung ab 01.01.2021 gilt weiterhin die Zoll-Wertgrenze von 150 Euro (nicht 100).

Grundsätzlich ändert sich nichts.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#4 Susanne 2019-06-19 13:23
Liebe Redaktion,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wie jedoch sieht es mit tatsächlichen Geschenken oder persönlichen Gegenständen aus, welche z.B. aus Drittland nach Deutschland geschickt werden.
1.Beispiel: Sohn wohnt im Nicht-EU-Land und schickt ein Geschenk unter 100 €
2.Beispiel: vergessene persönliche Kleidung wird aus dem Urlaubsland nachgeschickt.

Bleibt hier alles beim "Alten"?
Reicht es hier weiter aus, "Geschenk" oder "persönliche Kleidung- nicht neu" zu notieren?
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#3 Redaktion 2019-06-19 13:09
Hallo Susanne,

das sind alles sehr gute Fragen. Allerdings bitten wir um Verständnis: Wir können dazu noch keine konkreten Aussagen dazu treffen, wie mit solchen Päckchen in der Praxis umgegangen wird. Selbstverständl ich bleiben wir aber für Sie am Ball.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#2 Susanne 2019-06-19 12:06
Thema: Änderungen beim Zollrecht für Sendungen mit geringem Warenwert

Liebe Redaktion,

Wer muss diese Einfuhr digital anmelden?
(Der Versender in China?)

Wird dann jede Sendung/ jedes Päckchen kontrolliert?

Wo landen dann die Sendungen ohne Anmeldung?
Und was passiert mit diesen Päckchen?
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#1 konrad kraus 2019-06-01 13:35
Hallo,

es ist toll das der Staat jetzt immer mehr Steuern von kriminellen Chinahändlern einnimmt., aber er verdient seit 2012 auch an jedem illegal eingeführten Verbraucherprod ukt oder einer Maschine , indem er nicht merkt mit welchen Tricks die Chinahändler millionenschwer e Warenströme mit gefälschten Konformitätspap ieren und mit gefakten CE Aufklebern die EU überfluten. solange England,Polen Rumänien und Ungarn nicht merken ( oder korrupte Zollbeamte nicht merken wollen ) das die meisten Maschinen aus China nicht konform sind und mit falschen CE ins Land kommen, solange wird sich nichts ändern, der europäische Händler wird als "Inverkehrbring er" bestraft wenn er mit gefälschten CE handelt, aber die Chinesen kann man nicht bestrafen wenn sie nur bei Ebay und Amazon verkaufen da gibt es keinen " Inverkehrbringe r " den man fassen kann. Es liegt alles schon "verzollt" in einem 30 000 qm FFC Lager in Bremen und gleifert wird die illegale Ware innerhalb 2 Tagen da geht jedem deutschen Händler die Luft aus.


Gruss
Konrad Kraus

[Anmerkung der Redaktion: Adresse entfernt]
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