
Es ist wieder so weit: In den vergangenen Jahren hatte Amazon immer pünktlich in der Vorweihnachtszeit die Rückgabebedingungen auf seiner Plattform angepasst – und dabei stets die Kundenfreundlichkeit in den Fokus gerückt. Kunden profitieren dabei seit Jahren von deutlich längeren Rückgabemöglichkeiten, die für weihnachtliche Einkäufe anfallen. So auch in diesem Jahr, denn Amazon hat die aktuellen Bedingungen nun bekannt gegeben. Auf der Website des Online-Riesen heißt es dazu:
„Im Rahmen der verlängerten Rückgabefrist für Weihnachten von Amazon müssen die meisten Bestellungen, die zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Dezember 2021 (jeweils einschließlich) gekauft wurden, bis zum 31. Januar 2022 zurückgegeben werden können.“ Diese Bestimmung gilt nicht nur für solche Bestellungen, die Amazon-Händler selbst versenden, sondern auch für jene, die Amazon verschickt, die also über das FBA-Programm abgewickelt werden.
Achtung: Amazon-Händler müssen Rechtstexte anpassen!
Für Online-Händler, die ihre Waren über Amazon verkaufen, hat dies mehrere Konsequenzen: Sie müssen nicht nur die längeren Rückgabebedingungen gewährleisten, sondern auch ihre Rechtstexte aktualisieren und entsprechend anpassen. Tun sie dies nicht, laufen sie Gefahr, eine teure Abmahnung von Konkurrenten oder Verbraucherverbänden zu erhalten.
Mitglieder des Händlerbundes, die einen Amazon-Shop haben, werden am 29. Oktober via E-Mail über die Details der anstehenden Anpassungen informiert und erfahren darin, wie sie vorgehen müssen, um auch weiterhin rechtssicher handeln zu können.
Ein Hinweis: Händler, die im Rahmen ihres Amazon-Shops ausschließlich auf Amazon FBA zurückgreifen, müssen ihre Widerrufsbelehrung nicht austauschen. Bei ihnen wird die Widerrufsbelehrung inklusive der freiwilligen Rückgabegarantie von Amazon im Shop angezeigt.
Wermutstropfen für Händler: November ist besser als Oktober
In Foren und sozialen Medien hatten Amazon-Händler in der Vergangenheit die allzu kundenfreundlichen und verpflichtenden Rückgabebedingungen immer wieder moniert – sie seien in vielen Fällen unwirtschaftlich und würden gerade auch jenen Kunden zugutekommen, die solche Bedingungen missbräuchlich nutzen.
Was viele Händler in diesem Jahr zumindest wohlwollend registrieren dürften: Während Amazon die verlängerte Retouren-Frist im vergangenen Jahr noch deutlich ausweitete und sogar auf Produkte bezog, die schon ab dem 1. Oktober 2020 gekauft wurden, hat der Marktplatz die Frist in diesem Jahr wieder nach hinten, also auf den 1. November, geschoben.
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Kommentare
In Deutschland ist die gesetzliche Rückgabefrist 14 Tage. Warum muss ich meinen Rechtstext anpassen wenn ich freiwillig verlängere,(auc h wenn durch Bezos gezwungen) und gegen welchen Paragraphen welches Gesetzes soll ich verstoßen, wenn ich dies nicht explizit erwähne.
Es kann zwar nicht schaden, es zu erwähnen, ich sehe da aber keinen rechtlichen Verstoß.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Lapp,
die Informationspfl ichten eines Händlers bei einem Verbrauchervert rag ergeben sich aus Art. 246a des Einführungsgese tzes zum BGB § 1 Absatz 2, Nr. 1. Nach dieser Norm ist der Verbraucher über die Bedingungen und Fristen seines Widerrufsrecht aufzuklären.
Viele Grüße
die Redaktion
Sollte jetzt in den nächsten 2 'harten Monaten' diese mißbräuchlichen Anwendungsmetho den einiger Amazon-Kunden wieder 'Überhand' nehmen, rechnen wir schon mit Verlusten und mußten unsere nach unten angepaßten Versandkosten bzw. Preissenkungen wieder um ca. 0,25€ / Buch anheben.
Das wird dannn in ungefähr 50 bis 70 % unseres Verlustes durch diese Mißbräuche 'deckeln'.
FRUSTRIEREND.
Ja - auch 'wir' sind 'hilflos'.
Hinzu kommen bei mißbräuchlicher Verwendung der A-Z Garantien ein schlechtes Händler-Rating. Worauf der 'freundliche aber inkompetente' Amazon-Händlers upport keine Lösung bereitstellt. Keine Antwort weiß.
'Freuen' wir uns auf die nächsten 2 Monate: 'Augen zu und DURCH'
Gesetzlich sind doch 14 Tage Rückgabe Frist. Alles was länger ist beruht auf Freiwillig.
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