Top-Themen: Ebay ändert Gebührenstruktur, DHL bietet Geld-zurück bei verspäteter Lieferung, Deutsche Bank plant Mobile-Payment-Angebot, Schärferes Wettbewerbsrecht bei StartUp-Übernahmen

Veröffentlicht: 04.04.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 04.04.2017

Ebay wird ab Mai seine Gebührenstruktur ändern und zeitgleich einige Neuerungen starten. Diese und weitere Meldungen des Tages in der Übersicht.

Laptop bei Sonnenuntergang

© Anna Demjanenko – Shutterstock.com

Ebay: Neuerungen und angepasste Gebühren

Am 1. Mai wird Ebay einige Neuerungen für seine gewerblichen Händler starten. Dabei geht es vor allem um die Rabatte und ein neues Portal, auf dem Händler zahlreiche Informationen zur Optimierung ihrer Angebote finden sollen. Diese Neuerungen gehen mit einer Anpassung der Gebühren einher. Zudem wird Ebay ein neues Shop-Abonnement starten, das über dem Premium-Shop angesiedelt ist: Der sogenannte Platin-Shop kommt mit einigen Vorzügen, aber auch einem stolzen Preis daher. >>> Weitere Informationen im Artikel 

DHL: Geld-zurück bei verspäteter Lieferung

Die Kunden erwarten heutzutage eine schnelle Lieferung. Die DHL hat nun einen neuen Service gestartet, bei dem Händlern die pünktliche Lieferung garantiert wird – ansonsten gibt es Geld zurück. Um den Service nutzen zu können, müssen die Geschäftskunden allerdings mindestens 50 Prio-Sendungen am Tag verschicken. >>> Mehr erfahren 

Deutsche Bank will ins Mobile-Payment einsteigen

Die Deutsche Bank will ins Mobile-Payment-Geschäft einsteigen. Noch im April soll ein entsprechendes eigenes Angebot vorgestellt werden, durch das Nutzer mit ihrem Smartphone bezahlen können. Zu Beginn sei das Mobile-Payment-Angebot allerdings nur für einen kleinen, ausgewählten Nutzerkreis verfügbar. >>> Weitere Informationen

Bundesrat: Härtere Regeln für StartUp-Übernahmen

Der Bundesrat will das Wettbewerbsrecht für Übernahmen von StartUps verschärfen. Vor allem eine Übernahme durch große Technologiekonzerne soll künftig stärker reguliert werden. Demnach soll das Bundeskartellamt Fusionen prüfen, wenn ein Kaufpreis von über 400 Millionen Euro vorliegt. >>> Mehr dazu

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.