ADR-Richtlinie, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und ODR-Verordnung dürften inzwischen ein Begriff sein. Dass die Verbraucherschlichtung jedoch noch nicht so ganz in Deutschland angekommen ist, darüber haben wir hier berichtet. Ab Februar 2017 werden jedoch neue Abmahnungen zu befürchten sein, denn es kommen neue Informationspflichten auf die Online-Händler zu.
Über die Online-Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen haben wir bereits mehrfach berichtet. Hierbei geht es darum, dass Kunden und Händler, die innerhalb der Europäischen Union in Streit über einen Online-Kauf geraten, zu einer Lösung geführt werden können – und zwar mithilfe eben jener Online-Streitbeilegung. Zugrunde liegen hierbei die sogenannte ADR-Richtlinie (inklusive Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sowie die ODR-Verordnung.
Ab dem 1. Februar 2017 müssen Händler im Zuge der alternativen Streitbeilegung jedoch auch neue Informationspflichten beachten. Welche das sind und was es dabei zu beachten gilt, hat der Händlerbund in einem neuen Hinweisblatt übersichtlich zusammengefasst. Sie finden das Hinweisblatt unter folgendem Link:
Hinweisblatt Alternative Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung – Eine Infografik
Neben dem Hinweisblatt haben wir außerdem eine neue Infografik für Sie erstellt. Hier haben wir noch einmal alle wichtigen Fakten über ADR, ODR und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zusammengefasst. So gibt die Grafik beispielsweise einen Überblick über den Verlauf eines solchen Streitbeilegungsverfahrens bis hin zum Streitschlichtungsvorschlag durch einen Mittler. Dieser Vorschlag ist unverbindlich und die Annahme des Schlichtungsspruches ist freiwillig, sodass sowohl dem beteiligten Kunden als auch dem Händler – egal, welches Ergebnis zustande kommt – immer noch der reguläre Rechtsweg offen steht.
Die Infografik können Sie auch hier herunterladen:
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Kommentare
Wer schützt Unternehmer vor dem Gesetzgeber, der solchen Quatsch so regeln muss!
peinlich!
Deutlicher Fall von Überregulierung . Wer schützt eigentlich herkömmliche Ladenbetreiber oder deren Kunden? Im stationären Handel gibt es sicher nicht weniger Probleme und Auseinandersetz ungen.
Ich denke, das Zivilrecht regelt ausreichend, welche Möglichkeiten zur Ausfechtung von Streitigkeiten bestehen. Für mich stellt das nur Lobbyismus dar - einerseits werden wieder Stellen geschaffen, wo unzählige Advokaten unterkommen - schlimmer aber: den besonders gerissenen in diesem Berufsstand werden Tür und Tor geöffnet, Kasse zu machen! Einmal ein Schreiben verfassen und an 1000 verschiedene Adressaten schicken und nur noch die Zahlungseingäng e überwachen!
Sollte behördlichersei ts ernsthaft Interesse bestehen, schwarze Schafe im WWW zu stellen, ginge das ganz einfach in Form der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Wenn ich zu schnell fahre, muss ich doch auch gestellt und überführt werden (und habe zudem Möglichkeit, mich zu wehren) - viell. kommt auch irgendwann eine Europäische Richtlinie, nach der jeder zum Zahlmeister wird, der nur ein Fahrzeug besitzt, welches in der Lage wäre, schneller als erlaubt zu fahren - da spart mann die teuren Blitzgeräte...
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Wie kann man nur so hirnlos sein, zwei völlig verschiedene Verordnungen gleich zu benennen?
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