Einsatz von Adblockern ist keine Urheberrechtsverletzung
Der Verlag wollte den Einsatz von Adblockern gerichtlich untersagen lassen und scheiterte.
Der Verlag wollte den Einsatz von Adblockern gerichtlich untersagen lassen und scheiterte.
Auch wenn der Ido-Verband im Moment nicht abmahnt, gab es diese Woche einige Abmahnungen von Online-Händlern. Vor allem Händler auf Ebay waren betroffen.
Auch in dieser Woche wurde wieder ein Händler wegen eines Verstoßes gegen die Biozid-Verordnung abgemahnt.
Gleich zwei Gründe zur Abmahnung lieferte ein Verkäufer von Desinfektionsmittel in dieser Woche.
Neben Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht, traf es in dieser Woche einen Händler, der sich nicht an die Buchpreisbindung hielt.
Ganze 180 Bilder wurden von einem Online-Shop ohne Lizenz verwendet. Bei der Berechnung des Schadensersatzes zeigte sich das Gericht jedoch gütig.
Damit hatte sich der BGH zu beschäftigen und klärte darüber auf, wann die unvollständige Löschung eines Fotos keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Eine Urheberrechtsverletzung kann teuer werden. Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?
Wiedermal gab es einige Abmahnungen von Online-Händlern. Urheberrechtsverstöße, unzulässige Werbung und falsche Preisangaben waren diesmal der Grund.
Das neue Urheberrecht sorgte schon im Vorfeld für viele Diskussionen. Was ändert sich für Kreativschaffende?
2019 wurde EU-weit eine Urheberrechtsreform beschlossen, die im letzten Jahr in Deutschland umgesetzt wurde. Besonders aufsehenerregend waren die viel diskutierten Uploadfilter. Damit wird ein automatisiertes Verfahren bezeichnet, welches Uploads auf einen Urheberrechtsverstoß überprüft. Diese wurden für nötig gehalten, da die Plattformen, durch die Urheberrechtsreform schneller in Anspruch genommen werden können, bei Verstößen.
Viele hatten Sorge, dass es zu einem sogenannten Overblocking kommt. Overblocking meint den Zustand, dass zu viele Inhalte gesperrt werden, bevor sie online gehen, sodass der freie Meinungsaustausch erschwert wird. Nach etwas mehr als einem Jahr unter der neuen Rechtslage ist nicht zu erkennen, dass vermehrt Beiträge geblockt wurden, ohne dass Urheberrechtsverstöße vorlagen.
Auch für Online-Händler spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Abmahnungen, wegen eines Urheberrechtsverstoßes, sind keine Seltenheit. So passiert es häufig, dass Händler Produktbilder nutzen, für die sie keine Nutzungsrechte haben. Auch wenn das gleiche Produkt verkauft wird, unterliegen fremde Artikelbilder, etwa von einem anderen Händler, womöglich dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Erlaubnis im eigenen Shop verwendet werden.
Gerade eine urheberrechtliche Abmahnung kann hohe Kosten verursachen. Neben den regulären Abmahnkosten kommen häufig noch Schadensersatzforderungen dazu, zudem werden häufig Auskunftsrechte geltend gemacht.
Doch nicht nur Artikelbilder unterliegen dem Urheberrecht. Auch AGB, Produktbeschreibungen oder andere Texte dürfen grundsätzlich nicht einfach aus fremden Shops kopiert werden.