Bundestag billigt umstrittene Urheberrechtsreform samt Uploadfiltern
Rote Knöpfe, kurze Schnipsel und Uploadfilter – der Bundestag stimmt der Novelle des Urheberrechts zu und bricht damit ein Versprechen.
Rote Knöpfe, kurze Schnipsel und Uploadfilter – der Bundestag stimmt der Novelle des Urheberrechts zu und bricht damit ein Versprechen.
Bei der Nutzung von fremden Bildern muss die Einwilligung vorliegen, denn sonst ist das Urheberrecht verletzt. Das Teilen in sozialen Medien ist aber erlaubt.
Es ist der Alptraum eines Händlers: Erst wird man gehackt und dann auch noch dafür abgemahnt. In einem solchen Fall soll man für Fehler aber nicht haften.
Kein Täter, aber sogenannter Störer: Obwohl der Händler urheberrechtsverletzende Bilder nutzte, muss sich auch der Fulfiller zur Unterlassung verpflichten.
Dass Fotos geschützt sind und nicht kopiert werden dürfen, versteht sich von selbst. Dies gilt jedoch nicht für elektronisch erstellte Produktbilder.
Abmahnung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing kommen oft vor. Was aber, wenn der Anschlussinhaber nichts dafür kann?
Ein Online-Händler stellte Microsoft Office Professional Plus 2013 auf seiner eigenen Seite zum Download bereit.
Ein seit 20 Jahren tobender Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und dem Komponisten Moses Pelham neigt sich dem Ende.
Außerdem: Polen klagt gegen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht und Huawei trotzt der US-Kritik und stellt sich mit Apple gut.
Außerdem: Haftung für E-Mail-Werbung ohne Einwilligung auch bei Nutzung eines Dienstleisters und ein Blick in die aktuellen Abmahnungen.
2019 wurde EU-weit eine Urheberrechtsreform beschlossen, die im letzten Jahr in Deutschland umgesetzt wurde. Besonders aufsehenerregend waren die viel diskutierten Uploadfilter. Damit wird ein automatisiertes Verfahren bezeichnet, welches Uploads auf einen Urheberrechtsverstoß überprüft. Diese wurden für nötig gehalten, da die Plattformen, durch die Urheberrechtsreform schneller in Anspruch genommen werden können, bei Verstößen.
Viele hatten Sorge, dass es zu einem sogenannten Overblocking kommt. Overblocking meint den Zustand, dass zu viele Inhalte gesperrt werden, bevor sie online gehen, sodass der freie Meinungsaustausch erschwert wird. Nach etwas mehr als einem Jahr unter der neuen Rechtslage ist nicht zu erkennen, dass vermehrt Beiträge geblockt wurden, ohne dass Urheberrechtsverstöße vorlagen.
Auch für Online-Händler spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Abmahnungen, wegen eines Urheberrechtsverstoßes, sind keine Seltenheit. So passiert es häufig, dass Händler Produktbilder nutzen, für die sie keine Nutzungsrechte haben. Auch wenn das gleiche Produkt verkauft wird, unterliegen fremde Artikelbilder, etwa von einem anderen Händler, womöglich dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Erlaubnis im eigenen Shop verwendet werden.
Gerade eine urheberrechtliche Abmahnung kann hohe Kosten verursachen. Neben den regulären Abmahnkosten kommen häufig noch Schadensersatzforderungen dazu, zudem werden häufig Auskunftsrechte geltend gemacht.
Doch nicht nur Artikelbilder unterliegen dem Urheberrecht. Auch AGB, Produktbeschreibungen oder andere Texte dürfen grundsätzlich nicht einfach aus fremden Shops kopiert werden.