Haftet der Marktplatz für Urheberrechtsverstöße bei Produktfotos?
Das Landgericht München I hat über das Zugänglichmachen von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattformen entschieden.
Das Landgericht München I hat über das Zugänglichmachen von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattformen entschieden.
Am Ende stimmte auch Deutschland für die umstrittene Reform. Außerdem: Algorithmen spoilern die finale Staffel von Game of Thrones.
Außerdem: Das Justizamt klagt wegen des NetzDG gegen ein soziales Netzwerk und die EU-Kommission hat Gaming-Portale im Visier.
Außerdem: Der Unterschied zwischen Löschen und Vernichten im Sinne der DSGVO und „Fack ju Göhte” zu vulgär?
Wird die EU-Urheberrechtsreform in ihrer aktuellen Form durchgewunken, müssten News-Seiten mit massiven Traffic-Einbußen rechnen, sagt Google.
Der interaktive Film aus der Kreativstube von Netflix verletzt möglicherweise die Rechte der „Choose Your Own Adventure”-Marke.
Die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris klagt gerade in über hundert Fällen wegen Rechtsverletzungen.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Domain-Registrat für Rechtsverletzungen als Störer in die Haftung genommen werden kann.
Große Haie, kleine Fische: Diese Woche geht es um das Urheber- und Markenrecht eines Softwaregiganten, um Preise, die dank der Angabe veralteter UVP deutlich günstiger erscheinen und um Produktfotos, die mehr zeigen, als verkauft werden soll. Rechtlicher Ärger, der vermieden werden kann – jede Woche in unserem Abmahnmonitor.
In der Rechtsgeschichte gibt es einen bunten Strauß skurriler Urteile. Der EuGH hat diesen Strauß nun um eine weitere seltene Blüte ergänzt: Ein niederländischer Käsehersteller hat einen anderen Käsehersteller verklagt. Grund dafür war, dass letzterer einen gleich schmeckenden Käse auf den Markt gebracht hat.
2019 wurde EU-weit eine Urheberrechtsreform beschlossen, die im letzten Jahr in Deutschland umgesetzt wurde. Besonders aufsehenerregend waren die viel diskutierten Uploadfilter. Damit wird ein automatisiertes Verfahren bezeichnet, welches Uploads auf einen Urheberrechtsverstoß überprüft. Diese wurden für nötig gehalten, da die Plattformen, durch die Urheberrechtsreform schneller in Anspruch genommen werden können, bei Verstößen.
Viele hatten Sorge, dass es zu einem sogenannten Overblocking kommt. Overblocking meint den Zustand, dass zu viele Inhalte gesperrt werden, bevor sie online gehen, sodass der freie Meinungsaustausch erschwert wird. Nach etwas mehr als einem Jahr unter der neuen Rechtslage ist nicht zu erkennen, dass vermehrt Beiträge geblockt wurden, ohne dass Urheberrechtsverstöße vorlagen.
Auch für Online-Händler spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Abmahnungen, wegen eines Urheberrechtsverstoßes, sind keine Seltenheit. So passiert es häufig, dass Händler Produktbilder nutzen, für die sie keine Nutzungsrechte haben. Auch wenn das gleiche Produkt verkauft wird, unterliegen fremde Artikelbilder, etwa von einem anderen Händler, womöglich dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Erlaubnis im eigenen Shop verwendet werden.
Gerade eine urheberrechtliche Abmahnung kann hohe Kosten verursachen. Neben den regulären Abmahnkosten kommen häufig noch Schadensersatzforderungen dazu, zudem werden häufig Auskunftsrechte geltend gemacht.
Doch nicht nur Artikelbilder unterliegen dem Urheberrecht. Auch AGB, Produktbeschreibungen oder andere Texte dürfen grundsätzlich nicht einfach aus fremden Shops kopiert werden.