Gilt das Widerrufsrecht für Verbraucher auch am Messestand?
Viele Händler fragen sich, ob ihr Messestand ein Geschäftsraum ist und wie es denn dann mit dem Widerrufsrecht aussieht.
Viele Händler fragen sich, ob ihr Messestand ein Geschäftsraum ist und wie es denn dann mit dem Widerrufsrecht aussieht.
Außerdem: Fehlender OS-Link und Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben.
Der EuGH hat nun auf die Vorlage des BGH hin geurteilt. Demnach ist die Ausnahme bei versiegelter Ware bei Matratzen nicht einschlägig.
Außerdem im Rechtsradar: Der Schinkenstreit vor dem EuGH und Guess muss Bußgeld wegen Geoblocking bezahlen.
Online-Apotheken dürfen das Widerrufsrecht nicht pauschal aushebeln.
Beim Kauf von Hygieneartikeln haben Verbraucher kein Widerrufsrecht. Doch was ist mit Matratzen?
Nintendo gesteht Kunden bei Vorbestellungen kein Widerrufsrecht zu. Daher klagt nun der Verbraucherschutz.
Jeder Händler kennt den Ärger: Einige Käufer machen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und sendet die Ware in einem beschädigten Zustand zurück. Der Kaufpreis muss meist dennoch erstattet werden. Die Ware selbst kann nur noch mit Preisnachlass weiterverkauft werden. Das soll sich nun ändern.
Seit dem 13. Juni 2014 besteht ein neues Widerrufsrecht. Dieses brachte den Online-Händlern eine Menge Arbeit und auch Ärger ein. Widerrufsbelehrung ändern, Ausschlussgründe beachten etc. Doch was den kleinen, mittelständischen Händler Tag für Tag beschäftigt, kann den Großen egal sein. Die betreiben gern einmal einfach Seilspringen mit ihren Rückgabemöglichkeiten.
Der Sinn des Widerrufsrechts bei Internetbestellungen besteht darin, dem Verbraucher ein an keine materiellen Voraussetzungen gebundenes, einfach auszuübendes Recht zur einseitigen Loslösung vom Vertrag in die Hand zu geben. Unklare Gesetze und dreiste Verbraucher machen die Entscheidung über den Widerruf in der Praxis jedoch schwer. Wir haben zehn Urteile herausgesucht, die zunächst etwas mehr Klarheit in den Retourenprozess bringen dürften.
Obwohl es das Rückgaberecht und die 40-Euro-Grenze seit 2014 von Gesetzes Wegen her nicht mehr gibt, sind beide aus dem allgemeinen Sprachgebrauch noch nicht verschwunden. Vor der großen Verbraucherrechtereform 2014 gab es in Deutschland sowohl ein Widerrufsrecht, als auch ein Rückgaberecht. In der Praxis konnte das zum Problem werden, wenn die Käuferschaft nicht klar ausdrückte, von welchem Recht sie Gebrauch machen wollte. Hinzu kam außerdem noch die 40-Euro-Grenze: Bei einem Warenwert von über 40 Euro mussten Online-Shops die Rücksendekosten per Gesetz tragen.
Das alles änderte sich mit der EU-Reform 2014: Durch die Reform wurde das Verbraucherrecht innerhalb der EU vereinheitlicht. In Deutschland waren Rückgaberecht und 40-Euro-Grenze damit Geschichte. Online-Shops dürfen seit dem frei entscheiden, ob die Käuferschaft im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten auferlegen oder sie als Serviceleistung selbst tragen.
Das Widerrufsrecht wirkt sich auch auf die Gestaltung des Online-Shops aus. Denn hier muss darüber informiert werden, dass ein Widerrufsrecht besteht. Außerdem muss ein Muster-Widerrufsformular bereitgestellt werden. Letzteres muss aber nicht von der Käuferschaft verwendet werden.
Werden bei der Widerrufsbelehrung oder dem Formular Fehler gemacht, können diese mittels einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung abgestraft werden. Der schwerwiegendste Fehler dürfte dabei das komplette Fehlen der Rechtstexte sein. Meistens ist es aber so, dass der Text zum Widerrufsrecht zwar da ist, aber Fehler aufweist. Besonders oft auf der Handelsplattform Ebay kommt es beispielsweise zur Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen. Da steht an der einen Stelle eine Frist von 30 Tagen; an anderer Stelle ist dann von einem Monat die Rede. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Auch die Darstellung als Fließtext ohne sinnvolle Absätze wird hin und wieder abgemahnt. Seltener sind verbraucherfeindliche Angaben, wonach das Widerrufsrecht in nicht vom Gesetz vorgesehenen Fällen ausgeschlossen werden soll.
In der Praxis birgt das Widerrufsrecht ein gewisses Konfliktpotential. Zunächst einmal muss man sich bewusst machen, dass das Widerrufsrecht den Sinn und Zweck hat, eine Brücke zwischen dem Fernabsatzhandel und dem stationären Handel zu schaffen. Der Käuferschaft soll die Gelegenheit gegeben werden, die Produkte so auf ihre Beschaffenheit zu prüfen, wie es im Geschäft der Fall wäre. Kleidung darf anprobiert und Möbel aufgebaut werden.
Kommt es bei der Prüfung der Beschaffenheit trotz üblicher Verwendung zu Schäden, so müssen Unternehmen im Falle eines Widerrufs damit leben, dass sie die retournierten Produkte nicht mehr zum ursprünglichen Preis anbieten können. Anders sieht es aus, wenn die Schäden auf eine Verwendung zurückzuführen sind, die über die Beschaffenheitsprüfung hinausgehen. Der Klassiker ist dabei das nach Zigarettenrauch riechende Kleid, welches nach einer Party retourniert wird. In so einem Fall müssen Online-Shops den Widerruf zwar annehmen, haben aber einen Anspruch auf Wertersatz.