Corona-Infektion kann ein Arbeitsunfall sein
Eine Ansteckung mit Covid-19 kann überall passieren, beispielsweise am Arbeitsplatz. Das muss sich aber sicher belegen lassen.
Eine Ansteckung mit Covid-19 kann überall passieren, beispielsweise am Arbeitsplatz. Das muss sich aber sicher belegen lassen.
Abmahnungen aus Arbeitgebersicht: Wann ist sie notwendig und welche Konsequenzen hat sie? 7 wichtige Fakten im Überblick.
Bürohunde sind in vielen Unternehmen Alltag. Was ist aber, wenn der Hund knurrt und bellt?
Der Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine ist unfallversichert, da ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit besteht.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht letzte Woche ein richtungsweisendes Urteil über gleiche Bezahlung gefällt hat, kritisieren Arbeitgeber diese Entscheidung.
„Er hat halt besser verhandelt!“ – Die Begründung für mehr Gehalt bei männlichen Mitarbeitern zählt nun eindeutig nicht mehr.
Die sogenannte Stechuhr-Entscheidung ist schon einige Monate alt. Gesetzlich ist noch nichts umgesetzt. Die Pflicht zur Zeiterfassung besteht dennoch bereits.
Weil Deutschland nicht genug zum Schutz von Hinweisgebern tut, geht die Kommission vor Gericht. Auch sieben andere Länder sind betroffen.
Jedes Unternehmen ist von der Energiekrise betroffen. Wie weit darf an den Heizkosten gespart werden?
Ein Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt. Den Anlass boten ehrverletzende Äußerungen in einer privaten WhatsApp-Gruppe.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.