Heftige Kritik an fragwürdigen Arbeitsbedingungen in Facebooks Lösch-Team
Facebook-Mitarbeiter, die am Berliner Standort für das soziale Netzwerk arbeiten, werden unter „prekären“ Bedingungen beschäftigt, so die Kritik der Gewerkschaft Verdi.
Facebook-Mitarbeiter, die am Berliner Standort für das soziale Netzwerk arbeiten, werden unter „prekären“ Bedingungen beschäftigt, so die Kritik der Gewerkschaft Verdi.
Die Weihnachtszeit ist für Amazon ein Kraftakt. Dennoch darf der Online-Riese in Deutschland keine Sonntagsarbeit ansetzen.
Der Bundesrat hat am 23.11.2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt.
Um die zahlreichen Bestellungen im Weihnachtsgeschäft abwickeln zu können, hat Amazon von der Bezirksregierung Düsseldorf die Erlaubnis erhalten, an zwei Adventssonntagen Mitarbeiter am Standort Rheinberg zu beschäftigen. Doch diese Bewilligung war rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Amazon habe durch sein eigenes Verhalten die Erwartungshaltung der Kunden gestärkt und den erhöhten Druck im Weihnachtsgeschäft selbst herbeigeführt.
Das Silicon Valley ist die Hochburg der Tech-Szene. Technische Fachkräfte erhalten hohe Jahresgehälter, mitunter im sechsstelligen Bereich, doch nicht alle Arbeitnehmer können davon profitieren. Eine Kundendienstmitarbeiterin des Bewertungsportals Yelp hat nun in einem offenen Brief an ihren CEO die Gehälter kritisiert – und wurde noch am selben Tag entlassen. Der Brief soll damit aber nichts zu tun haben, beteuert Yelp-CEO Jeremy Stoppelman
Die Bundesländer sollen einem Bericht zufolge überlegen, die Sonntagsarbeit in Call-Centern zu verbieten. Doch oft bestellen Kunden im Online-Handel an Sonn- und Feiertagen. Bei Fragen, Reklamationen oder Auskunftsgesuchen rufen sie dann gerne auch den Online-Händler an. Würde die Sonntagsarbeit in Call-Center verboten, gerieten die Online-Händler gegenüber Amazon ins Hintertreffen. Erste Online-Händler suchen schon nach Lösungen gegen ein Verbot
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.