Siesta – auch in Deutschland?
Mit immer heißeren Sommertagen stehen auch traditionelle Arbeitszeitkonzepte auf dem Prüfstand. Aus ärztlicher Sicht seien längere Mittagspausen deshalb sinnvoll.
Mit immer heißeren Sommertagen stehen auch traditionelle Arbeitszeitkonzepte auf dem Prüfstand. Aus ärztlicher Sicht seien längere Mittagspausen deshalb sinnvoll.
Wegen Fehlverhaltens wurde einem Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt. Doch Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats führten zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Ferda Ataman hat ihre Vorschläge für eine Reform des AGG präsentiert. Im Fokus stehen auch Klagemöglichkeiten von Betroffenen.
Unterlaufen Arbeitgebenden Fehler bei einer notwendigen Massenentlassungsanzeige, zieht das nicht die Unwirksamkeit der Kündigung nach sich, entschied der EuGH.
Infolge der Pandemie wurde Remote Work immer selbstverständlicher. Doch wie verhält es sich eigentlich mit dem Konzept der Arbeit im Feriendomizil?
Eine fristlose Kündigung stellt oftmals einen schweren Einschnitt in der Karriere dar. Darum müssen Führungskräfte einiges beachten.
Die großen Sommerferien rücken in greifbare Nähe oder haben schon begonnen. Da können die Gemüter bei Detailfragen schon einmal hochkochen.
Wer sich am Arbeitsplatz unrechtmäßig verhält, muss mit einer Kündigung rechnen. Erst recht, wenn er sich dabei filmen lässt.
Überstunden gehören in vielen Betrieben dazu. Aber: Was ist eigentlich der rechtliche Rahmen?
In vielen Büros ist es jetzt kuschelig warm. Was aber hat das für Konsequenzen? Darf man einfach unbescholten zu Hause bleiben?
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.