
Wer? Sandhage
Wieviel? 280,60 Euro
Was? Verpackungsgesetz
Sie ist immer noch häufig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen: Die fehlende Registrierung beim Verpackungsregister LUCID. Wer als Händler systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringt, der kommt um eine solche Registrierung nicht herum. Vorgenommen wird sie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die das Portal LUCID betreibt. Hier werden alle Registrierten aufgelistet – öffentlich, da das Ganze gerade der Kontrollmöglichkeit dient. Verbraucher etwa können sich so einfach darüber informieren, ob der künftige Kaufvertragspartner seine Pflichten auch ernst nimmt.
Abmahner haben es aber ebenfalls leicht, kann dieser abmahnfähige Rechtsverstoß auf diese Weise doch sehr einfach kontrolliert werden. Abmahnungen sind an dieser Stelle zudem nicht die einzige Gefahr: Wer sich trotz Pflicht nicht bei LUCID registriert, begeht auch eine Ordnungswidrigkeit – es kann also zudem auch zu Bußgeldern kommen. Eines ist sicher: Die Registrierung ist am Ende günstiger. Die kostet nämlich gar kein Geld.
Grundpreis: Auch in Anzeigen daran denken
Wer? Ido
Wieviel? k.A.
Was? diverse Verstöße
Auch die fehlende Angabe von Grundpreisen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Dabei sollte sich der Grundpreis, der quasi den Kaufpreis je Mengeneinheit signalisiert, stets nah am Gesamtpreis befinden. Doch Vorsicht: Nicht nur auf der Produktdetailseite muss er sich finden, sondern etwa auch in Produktgalerien oder Anzeigen, wenn der Preis des Produktes dort angegeben wird. Verbraucher sollen sich mittels des Grundpreises nämlich einen einfachen Überblick bei den Kosten für ein Produkt machen können, das etwa nach Volumen oder Länge angeboten wird.
Auch nicht zu unterschlagen ist, wie wichtig ordnungsgemäße Angaben im Impressum sind. Rechtsform vergessen, Handelsregistergericht unterschlagen oder die vertretungsberechtigte Person nicht genannt – schnell liegt auch hier ein Verstoß vor.
ElektroG: So wird ein Händler zum Hersteller – mit ungünstigen Konsequenzen
Wer? Rechtsanwalt
Wieviel? 1.491,07
Was? ElektroG
Während die Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz für wirklich, wirklich viele Online-Händler gilt, ist der Kreis derer, die einer Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz unterliegen, schon etwas kleiner: Die gilt nämlich grundsätzlich nur für Hersteller solcher Geräte.
Nichtsdestotrotz: Händler können diesem Wortlaut schnell auf den Leim gehen. Hersteller ist nämlich nicht nur, wer per Lötkolben Transistoren auf Platinen lötet, sondern auch ein einfacher Online-Händler, wenn dieser Elektrogeräte zum Verkauf anbietet, deren Hersteller die Aufgabe der Registrierung nicht wahrgenommen hat – dann darf das jeweilige Gerät nicht angeboten werden. Passiert das doch, dann wird der Vertreiber zum Quasi-Hersteller, und muss sich selbst registrieren. In diesem Fall wird die Registrierung bei der Stiftung EAR durchgeführt.
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Kommentare
was ist mit den ganzen China Händlern.
Die müssen sich wohl nicht anmelden bei LUCID.
mfg paul
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Antwort der Redaktion
Hallo Paul,
jeder Händler, der in Deutschland systembeteiligu ngspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt, muss diese lizenzieren. Dies gilt auch für Händler mit Sitz in China.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
was für ein Schwachsinn: wenn ich registriert bin muss ich auch bei einem Entsorger angemeldet sein.
Und das ist relativ teuer.
Also wenn ihr schon über etwas schreibt, dann doch bitte richtig!!
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Antwort der Redaktion
Hallo Angela,
die Registrierung an sich ist nun einmal kostenlos. Natürlich ist es mit der allein nicht getan und geht mit der bereits seit Mitte der 90er Jahre existierenden Lizenzierungspf licht einher.
Da das Verpackungsgese tz nun einmal zwei Pflichten vorsieht, von der eine nichts kostet, ist an der Aussage, dass die Registrierung kostenlos ist, ist also nichts falsch.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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