Abmahnmonitor

Wegen Produktfotos: Miele mahnt wieder Amazon-Händler ab

Veröffentlicht: 27.02.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 29.02.2024
Miele-Geräte in Laden

Um das bekannte deutsche Unternehmen Miele wird es aktuell noch nicht wirklich ruhiger. Nachdem bekannt wurde, dass der Hersteller von Haushaltsgeräten nicht nur Stellen abbauen will, sondern sich auch vom Marktplatz Amazon zurückgezogen hat, lagen uns auch mehrere Abmahnungen vor, die im Namen von Miele ausgesprochen wurden. Nun traf es erneut einen Amazon-Händler, der nicht nur wegen einer fehlenden Autorisierung abgemahnt wurde, sondern auch urheberrechtlich geschützte Produktfotos von Miele verwendete. 

Darüber hinaus gibt es wieder zwei Klassiker unter den Abmahnungen: Ein Nahrungsergänzungsmittel wird mit einem falschen Gesundheitsversprechen beworben und eine CE-Prüfung als Besonderheit hervorgehoben. 

Verwendung geschützter Produktfotos

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (durch Brandi Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.816,69 Euro (inklusive Testkauf)
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Miele-Produkten

Vor zwei Wochen haben wir darüber berichtet, dass Miele einen Händler auf dem Marktplatz Amazon abgemahnt hat, weil dieser nicht über die notwendige Autorisierung durch das Unternehmen verfügte und somit keine Produkte des Geräteherstellers auf Amazon vertreiben durfte. Doch Miele stört sich nicht nur am fehlenden Anschluss an das selektive Betriebssystem. 

Darüber hinaus soll ein weiterer, möglicherweise ebenfalls nicht autorisierter, Amazon-Händler von Miele-Ersatzteilen und -Zubehör auch die urheberrechtlich geschützten Produktfotos des Unternehmens benutzt haben. Die Zustimmung oder eine Lizenz für die Bildnutzung habe der Händler nach Auffassung von Miele nicht. Daraus würde sich jedoch eine rechtswidrige Nutzung der Produktbilder ergeben, die ihn teuer zu stehen käme. 

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln

Um Nahrungsergänzungsmittel unters Volk zu bringen, verwenden Händler:innen immer wieder Werbeaussagen, die die gesundheitlichen Wirkungsweisen ihrer Produkte belegen und verdeutlichen sollen. Meistens können die tatsächlichen Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Verwender:innen jedoch nicht wissenschaftliche nachgewiesen werden. Daher ist es unlauter, mit gesundheitsbezogenen Versprechen die Produkte anzupreisen.

Ein Händler von „Brennnessel Tabletten“ wies in der Produktbeschreibung unter anderem auf den durchblutungsfördernden, entschlackenden und entzündungshemmenden Effekt der Tabletten hin. Außerdem solle sich die Einnahme positiv auf ein „normales Herz-Kreislaufsystem“ auswirken. Da diese Wirkungsbehauptungen jedoch nicht wissenschaftlich belegt sind, ist die Bewerbung irreführend.  

Werben mit CE-Prüfung

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. 
Wie viel? 270,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Ein weiterer Klassiker unter den Abmahnungen liegt uns aktuell wieder vor: das Werben mit einer CE-Prüfung. Auf der Plattform Ebay wurde ein elektronisches Produkt unter den Artikelmerkmalen mit dem „Gütesiegel CE-Geprüft“ beworben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Irreführung, denn der angesprochene Verkehrskreis versteht unter dieser Aussage eine Besonderheit und könnte somit eher zum Kauf verleitet werden. Bei einem solchen elektronischen Produkt ist es Pflicht, dass dieses das CE-Zeichen trägt, um überhaupt in der EU in Verkehr gebracht werden zu können. Daher handelt es sich hierbei um ein wettbewerbswidriges Werben mit einer Selbstverständlichkeit.

Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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Kommentare  

#3 Jens 2024-02-29 11:52
"Bei einem solchen elektronischen Produkt ist es Pflicht, dass dieses CE-geprüft ist, um überhaupt in der EU in Verkehr gebracht werden zu können."

Diese Aussage von euch ist so auch nicht korrekt.
Es gibt keine Instanz die eine CE "manuell" prüft - dies ist eine reine Erklärung des Herstellers, die eine Konformität des Produktes mit den geltenden Anforderungen symbolisiert.
(nicht nur für elektronischen Produkte, sondern alle Produkte für die eine Norm existiert)

*klugscheiss off" :-)

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Antwort der Redaktion

Hi Jens,

vielen Dank für den konstruktiven Kommentar. Wir haben das ganze angepasst.

Liebe Grüße aus der Redaktion
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#2 Roland Bär 2024-02-28 14:23
wozu ist ein Testkauf für ein Produktfoto notwendig?
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#1 Lars 2024-02-28 14:04
wir sind seit Jahren Miele Kunde, erst möchte man Vertriebspartne r und dann werden diese abgemahnt und verklagt nur weil es sich Miele anders im Konzept überlegt. Wenn diese ebenfalls so werden wie andere Firmen die sich so am Markt daneben benehmen war es das für uns das wir dort weiterhin einkaufen. Wahrscheinlich müssen mal die ganzen großen Unternehmen mal so richtig eins abbekommen damit die Arroganz, welche von diesen praktisziet wird, aufhört. Und neben Miele gibt es davon sehr viele hier auf dem Markt. Klagen über schlechte Wirtschaft und Handelspartner und Kunden behandeln wie das letzte!
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