Urteil des Landesarbeitsgerichts

Schluss mit Homeoffice! – Mitarbeiter muss ins Büro zurück

Veröffentlicht: 01.09.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Büro

Viele Angestellte hatten sich in den letzten eineinhalb Jahren der Coronapandemie an die Arbeit im Homeoffice gewöhnt und Gefallen daran gefunden. So auch ein Angestellter aus Bayern, der seit Dezember 2020 im Homeoffice arbeitete. Damit ist jetzt allerdings Schluss, wie unter anderem die Faz berichtete

Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern verlangen, wieder ins Büro zu kommen. So entschied es das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 26.08.2021, Az. 3 SaGa 13/21)

Kein Anspruch auf Homeoffice

Der Grafiker arbeitete während der Coronakrise auf Weisung seines Arbeitgebers im Homeoffice. Nun wurde von ihm erwartet, wieder ins Büro zurückzukommen. Dagegen klagte der Grafiker, bekam allerdings kein Recht. Das Landesarbeitsgericht München entschied zugunsten des Arbeitgebers. Auch wenn zeitweise aufgrund der epidemischen Lage die Arbeit von zu Hause aus angeordnet wurde, kann dies wieder zurückgenommen werden. Weder aus der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung, noch aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich ein Recht auf Homeoffice. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsort nach billigem Ermessen festlegen. 

Zwingende betriebliche Gründe sprechen gegen Homeoffice

Zwingende betriebliche Gründe standen dem Arbeiten von zu Hause entgegen. Die technische Ausstattung im Homeoffice hat nicht dem Standard des Betriebs entsprochen. Außerdem konnte der Mitarbeiter nicht sicherstellen, dass die Daten gegen den Zugriff Dritter geschützt sind. Besorgt war der Arbeitgeber vor allem, dass die Ehefrau, die bei der Konkurrenz tätig ist, einen Zugriff auf die Daten haben könnte.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Hanna Hillnhütter

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.