„Erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler“

Gericht stoppt Aldis Klimaschwindel

Veröffentlicht: 23.05.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.05.2024
Aldi Süd Schild

Beim Einkauf im Discounter sparen und noch etwas fürs Klima tun? Das wäre doch fast zu schön, um wahr zu sein. Tatsächlich waren die ansprechend klingenden Claims der Lebensmittelkette Aldi Süd offenbar reine Fassade. Das Landgericht Duisburg hat entschieden: Der Discounter muss seine irreführende Werbung zur angeblichen Klimaneutralität unterlassen (Urteil vom 08.05.2024, Az.: 24 O 24/20 – nicht rechtskräftig). 

Aldi Süd muss irreführende Klimawerbung einstellen

Auf Klage der Wettbewerbszentrale hin verurteilte das Gericht den Lebensmittelhändler zur Unterlassung von Aussagen wie „Wir handeln klimaneutral seit 2017“ und „Erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland seit 2017“. Die Wettbewerbszentrale kritisierte dabei vor allem, dass solche pauschalen Angaben Verbraucher:innen in die Irre führen könnten, da der Begriff „klimaneutral“ ohne nähere Erläuterung unklar bleibt. Ein inhaltlich so schwer greifbarer Begriff wie „klimaneutral“ bedürfe nach Ansicht der Wettbewerbszentrale zumindest der Erläuterung durch den Werbenden – und zwar direkt am Ort der Werbung.

Die Rechtsprechung fordert ebenso eine konkrete Aufklärung darüber, ob Klimaneutralität durch tatsächliche Einsparungen oder durch Kompensationsmaßnahmen wie den Kauf von Emissionszertifikaten erreicht wird. Das tat Aldi Süd nicht. 

Greenwashing gehört zum Alltag

Aldi steht nicht zum ersten Mal in der Kritik. Das Unternehmen betreibe „billigen Ablasshandel“, fand Manuel Wiemann von Foodwatch schon 2022 klare Worte, als entlarvt wurde, dass man beim Kauf von Aldis Landmilch der Umwelt nichts Gutes tut, sondern „dreist getäuscht“ werde. Damals kam heraus, dass der Großteil der sogenannten Klimaneutralität durch fragwürdige Kompensationsmaßnahmen erreicht wird, anstatt durch echte Reduktion von Emissionen.

Auch die Wettbewerbszentrale führt noch weitere Grundsatzverfahren gegen irreführende umweltbezogene Werbeaussagen. Zuletzt war es die Klimawerbung von Katjes, die immer noch beim BGH auf ein Urteil wartet. Das Greenwashing, wie viele Unternehmen es betreiben, wird leider auf dem Rücken der Verbraucher:innen ausgetragen, die glauben, mit ihrem Kaufverhalten etwas Gutes zu tun. Ist der erste Claim schließlich untersagt, schießen unzählige neue Marketing-Ideen aus dem Boden. Bis diese wegen ihrer fragwürdigen Lockwirkung gerichtlich auf dem Prüfstand stehen, haben Konsument:innen sie längst massenhaft gekauft. Bleibt abzuwarten, ob die Pläne der EU gegen Greenwashing Wirkung zeigen.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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