Internet-Verträge können per Brief gekündigt werden
Ist ein Unternehmen online aktiv, können auch die Verträge online gekündigt werden. Das schließt aber die Kündigung per Brief nicht aus.
... weiterlesenIn einer dynamischen Branche wie dem Online-Handel werden jeden Tag neue Klagen eingereicht, Verfahren eingeleitet, Fälle verhandelt und Urteile gefällt. Über aktuelle Verfahren und richterliche Entscheidungen im Bereich E-Commerce, Online-Handel und themenverwandten Gebieten werden Sie hier informiert. So verpassen Sie keine Entscheidung der OLG, des BGH oder EUGH und anderen Institutionen.
Ist ein Unternehmen online aktiv, können auch die Verträge online gekündigt werden. Das schließt aber die Kündigung per Brief nicht aus.
... weiterlesenZuletzt sah es recht gut aus, denn in den meisten Fällen waren die Amazon-Sperrungen unrechtmäßig. Nun rudert das Landgericht München wieder zurück.
... weiterlesenWer Schuldnerberatung Köln liest, erwartet logischerweise: Es gibt in Köln eine Schuldnerberatung, die ihre Leistung vor Ort anbietet.
... weiterlesenEin Taschenmesser, welches den guten Ruf des Schweizer Taschenmessers für sich beansprucht, darf nicht aus China kommen.
Die Werbung mit der Erfahrung eines Unternehmens erweckt bei den Kunden positive Assoziationen – und muss wahr sein.
Auch die Reisebranche ist schwer von der Pandemie getroffen. Das Geld für abgesagte Reisen müssen sie dennoch zurückzahlen.
Unsere Abmahnmonitore beweisen: Abgemahnt wird im Online-Handel nach wie vor. Auch Testkäufe, die den Abmahnungen vorausgehen, schlagen zu Buche.
... weiterlesenEin Online-Portal zur Partnervermittlung ist nicht gleichzusetzen mit einer Ehevermittlung, so der BGH.
Außerdem: „Bavaria Weed” verstößt gegen die öffentliche Ordnung. Und die Zustimmung des Markeninhabers ist auch im Nachhinein möglich.
... weiterlesenEin Gericht stellte fest, dass der Blog eines Anwalts nicht als journalistisches Angebot eingestuft werden kann. Aber: Was bedeutet das?
... weiterlesenEventim darf die Vorverkaufsgebühren bei der Erstattung von Ticketpreisen als Zwischenhändler nicht behalten.
Prüflinge, die ihre angefertigten Examensklausuren noch mal lesen möchten, müssen für die Kopierkosten nicht mehr selber aufkommen.
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