Forderung von Verbänden

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz soll für alle digitalen Druckerzeugnisse gelten

Veröffentlicht: 06.09.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.09.2019
E-Book-Reader neben Bücherstabel

Lange Zeit galt der Grundsatz, dass Bücher und E-Books nicht das Gleiche sind, sondern wesentlich unterschiedliche Produkte. Im Ergebnis bedeutete das, dass für Bücher und Zeitungen im Gegensatz zu ihren digitalen Stiefgeschwistern der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent galt.

Das hat sich im Juli durch eine Entscheidung des Bundeskabinetts geändert: Durch den Entwurf des Jahressteuergesetzes sollen E-Books und digitale Presseerzeugnisse steuerlich genauso wie Druckwerke behandelt werden. Für sie soll also auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten (wir berichteten).

Verbände kritisieren Ausnahmen

Allerdings sind auch Ausnahmen vorgesehen: Für Datenbankdienste soll dieser Steuersatz explizit nicht gelten. Solche Datenbanken funktionieren ähnlich wie Netflix, beziehungsweise eine digitale Bibliothek. Für einen monatlichen Beitrag kann der Nutzer auf unterschiedlichste Werke zurückgreifen und diese lesen. Diese Ausnahme ist laut dem Buchreport eine von vielen Punkten, den verschiedene Verbände, unter anderem der Börsenverein und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, in einer Stellungnahme für nicht tragbar erachten. 

Zu ungenau und vage

Weiter wird kritisiert, dass der Entwurf stellenweise zu ungenau sei. Beispielsweise sei der Einzelverkauf von digitalen Produkten, wie beispielsweise SZ-Plus oder F+ nicht sicher von dem ermäßigten Steuersatz erfasst. Im Entwurf wird die Ermäßigung auf Publikationen, „die ihrem Wesen nach und funktional herkömmlichen Erzeugnissen entsprechen“ beschränkt, während Leistungen, „die über die bloße Überlassung von elektronischen Veröffentlichungen hinausgehen“, ausgeschlossen sind. 

Solcherlei Einschränkungen sind in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie aber gerade nicht vorgesehen. Die Verbände fordern daher eine klare Umsetzung des EU-Rechts.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Hans Horst 2019-09-06 19:47
Die Regierung hat in den letzten 13 Jahren nur halbe Sachen gemacht.
Nur wenn sie sich selber feiert, da macht sie ganze Sachen.
Und noch etwas, nicht nur die Lobbyisten füllen sich die Taschen, auf Ihre Freunde!.
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#1 Michael Netzer 2019-09-06 12:13
Nutzt nur den Verlagen und vermindert leider die Steuereinnahmen des Staates. Der Börsenverein hat bereits mitgeteilt, dass die Preisermäßigung nicht an den Endkunden weiter gegeben wird. Meine Online-Tageszei tung verweigert auch die Antwort, ob nach der Preiserhöhung von 2014 mit damals und aktuell 19% das ABO jetzt billiger wird. Erwarte auch nichts deshalb. Eine sinnlose Reform, bei der Lobbyisten sich mal wieder durchgesetzt haben und sich jetzt die eigenen Kassen füllen. Beim Endverbraucher kommt nichts an.
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