
Ursprünglich sollte das große Mehrwertsteuer-Digitalpaket, welches neben der Einführung des OSS (One-Stop-Shop) auch den Wegfall der 22-Euro-Freigrenze beinhaltet, am 01.01.2021 starten. Aufgrund der pandemischen Lage wurde der Start allerdings auf den 01.07.2021 verschoben.
Nun soll ab Juli also auch auf sogenannten Kleinsendungen eine Einfuhrsteuer entrichtet werden.
Kampf gegen falsche Angaben
Ein Grund für diese Entscheidung sind die zahlreichen, (scheinbaren) Kleinsendungen aus Drittstaaten, die insbesondere über beliebte Plattformen wie Wish, Alibaba und AliExpress in die EU importiert werden. Um von der 22-Euro-Freigrenze zu profitieren und dem Kunden einen günstigen Einkauf zu ermöglichen, werden die Päckchen nicht selten falsch deklariert. Dies betreffe t3n zufolge zum Beispiel oft Smartphones.
Allein im Jahr 2016 seien 150 Millionen Pakete mehrwertsteuerfrei in die EU importiert wurde. Wie viele davon tatsächlich einen Wert von unter 22 Euro hatten, ist nicht bekannt.
Berechnung für Kleinsendungen
Durch den Wegfall der Freigrenze muss ab Juli also Mehrwertsteuer ab dem ersten Cent entrichtet werden. Wobei „ab dem ersten Cent“ nicht ganz korrekt ist: Ist der Warenwert so gering, dass die Steuer weniger als einen Euro betragen würde, entfällt diese. Das betrifft Waren mit einem Wert von bis zu 5,23 Euro.
An der bisherigen 150-Euro-Grenze wird allerdings nichts geändert: Auf solche Sendungen müssen zwar Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer gezahlt werden; sie können aber weiterhin zollfrei importiert werden.
Die Versender können entscheiden, ob sie die Einfuhrabgaben bereits im Voraus bezahlen. Tun sie dies nicht, streckt DHL die Kosten vor und kassiert sie bei Zustellung vom Empfänger. Dabei wird eine Servicepauschale von sechs Euro berechnet. Bei einem Warenwert von 10 Euro müsste der Empfänger also zusätzliche Kosten von 7,60 Euro (19 % Einfuhrumsatzsteuer + Servicepauschale) entrichten.
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Kommentare
die chinesen werden sich doch von der eu nicht veralbern lassen.
oh die armen händler tun mir ja sooo leid... nicht!
in china einkaufen dann hier made in germany draufkleben und den 10fachen preis verlangen, nein danke.
wer sich nicht anpasst geht unter, frei nach darwin!
wie zahle ich als Händler die Servicepauschal e der Post, damit der Kunde die Gebühr nicht zahlen muss bei der Paket annahme vor der Tür?
Vielen dank.
Ich meinte eigentlich vom Zollamt abholen - obwohl das für mich auf den selben Preis rauskommen würde. Nahverkehr in Berlin wäre in etwa derselbe Preis - viele Denken immer, in Berlin hast Du ja alles vor der Haustür - aber so ist es leider nicht - im gegenteil - manchmal musst Du für 5 Km Luftlinie 2-3 mal Umsteigen und noch 2 Km laufen !?
Schade dass sich der Händlerbund nicht im Vorfeld hier in den Ministerien mit Nachdruck für Beratungen zugunsten der Interessen seiner Mitglieder einsetzt.
sollte man nicht zuerst eine Wahl zur selbstabholung erhalten ?
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Antwort der Redaktion
Hallo Herr Heidemann,
natürlich steht es ihnen frei, ihre Ware in dem Drittstaat "selbst abzuholen".
Sollten Sie mit "Selbstabholung " die Abholung im Paketshop meinen, so können wir ihnen mitteilen, dass auch dabei die Servicegebühr anfällt. Die Servicegebühr bezieht sich nämlich nicht auf die Lieferung, sondern die Anmeldung der Sendung beim Zoll und Zahlung der Abgaben, die durch den Logistiker vorgenommen wird.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Herr Mopper,
diesbezüglich informieren Sie sich am besten beim Zoll.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
Wenn ich richtig verstanden habe, wird das Problem der Falschdeklarati on dadurch nicht behoben. Statt 22 EUR, steht dann 5,23 EUR auf den Versandpapieren ...
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