Rechtlicher Ausblick

Diese Neuerungen warten 2024 auf den E-Commerce

Veröffentlicht: 23.11.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.12.2023
Läuferin steht an der Startlinie, an der 2024 steht

2024 verspricht für den E-Commerce bedeutende Veränderungen, da zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Aussicht stehen. In diesem Überblick werfen wir einen Blick auf die bevorstehenden Neuerungen, die das kommende Jahr für den Online-Handel bereithält.

Einwegkunststofffondsgesetz: Abgabe für Einwegkunststoff 

Das Einwegkunststofffondsgesetz steht als entscheidender Schritt gegen die Umweltbelastung durch Plastik in den Startlöchern. Die Erkenntnis über die schädlichen Auswirkungen von Einwegprodukten auf die Umwelt ist längst kein Geheimnis mehr. Doch jetzt zieht die Gesetzgebung nach. Herstellende Unternehmen sollen finanziell in die Pflicht genommen werden und sich so an der Beseitigung von Einwegkunststoff beteiligen. Aktuell trägt die Allgemeinheit die Kosten für die Reinigung von Parks, Straßen und Gehwegen. 

Abgaben werden für bestimmte Einwegprodukte wie beispielsweise Tabakfilter, To-go-Lebensmittelbehälter und Luftballons erhoben. Diese Maßnahme soll nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch Hersteller dazu anhalten, umweltfreundlichere Alternativen zu entwickeln. Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich Hersteller beim Portal des Umweltbundesamtes, genannt DIVID, registrieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Für Händler:innen wird die Einhaltung dieses Gesetzes zur Pflicht: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen nur noch Produkte verkauft werden, deren Hersteller:innen beim Umweltbundesamt registriert sind.

Pfandpflicht für Milchgetränke

Ab dem 1. Januar 2024 wird eine neue Pfandpflicht für bestimmte Milchgetränke in Plastikflaschen eingeführt. Diese Regelung betrifft Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie andere trinkbare Milcherzeugnisse wie Joghurt oder Kefir, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden.

Unternehmen müssen beachten, dass die betroffenen Verpackungen bis zum 31. Dezember 2023 noch der Systembeteiligungspflicht im dualen System unterliegen. Danach sind sie nicht mehr in der Mengenmeldung zu berücksichtigen.

Bezüglich der Preisangaben muss in Online-Shops und auf Marktplätzen darauf geachtet werden, dass künftig bei diesen Produkten der Pfandpreis mit angegeben wird.

Wann Bubatz legal?

Die lange erwartete Cannabis-Legalisierung könnte möglicherweise im März 2024 Realität werden. Obwohl der kommerzielle Verkauf von Cannabis weiterhin untersagt bleibt, ist diese Entwicklung für den Handel von Relevanz. Zubehör für den Anbau und Konsum wird hingegen legal erhältlich sein.

Abschaffung OS-Plattforn

Die EU-Kommission erwägt die Abschaffung der OS-Plattform aufgrund mangelnder Nutzung. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, würde dies die Entfernung des OS-Links aus den Impressen zur Folge haben. Diese Änderung könnte bereits im Jahr 2024 erfolgen.

Fazit: Es bleibt spannend

Die kommenden Jahre versprechen eine Fülle spannender Entwicklungen im E-Commerce, doch vieles davon steht noch in den Sternen. Unter diesen Vorhaben ist die anstehende Verbraucherkreditrichtlinie besonders bedeutend – sie sieht künftig Bonitätsprüfungen für den beliebten Kauf auf Rechnung vor. Darüber hinaus steht eine EU-weite Verpackungsverordnung in den Startlöchern. Doch die bestehenden nationalen Regelungen in den Mitgliedstaaten sorgen momentan bei Händler:innen, die international versenden, für erhebliche Herausforderungen.

Auf nationaler Ebene wird intensiv über ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel debattiert, was potenziell große Auswirkungen auf die Lebensmittelbranche haben könnte. Gleichzeitig soll das Wachstumschancengesetz vor allem eines bewirken: die Reduzierung von Bürokratie. Insgesamt verspricht diese Vielfalt an bevorstehenden Veränderungen weiterhin eine aufregende Zeit für den E-Commerce.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Heidemann 2023-11-24 12:21
Super - jetzt gibt´s wahrscheinlich Abmahnungen wer den OS-link nach dem 31. Februar noch in seinen Impressum stehen hat !?
DIVID, LUCID .... wie war das bei Pippi Langstrumpf ?
und auch das wird doch wieder eine Gebühr kosten ?
Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel - wie wäre es mit einen Sprech- und Schreibverbot für Politiker ?
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