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Dürfen Altgeräte trotz veraltetem Energielabel verkauft werden?

Veröffentlicht: 02.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021
Alter Fernseher auf Hocker

Seit dem 1. März gibt es neue Energieeffizienzlabel für bestimmte Elektro- und Elektronikprodukte. Schon in der Zeit davor haben die Lieferanten das neue Label meist mit beigelegt. Was ist nun aber, wenn Händler noch Geräte auf Lager haben, für die es kein neues Label gibt?

Ausnahme in der Verordnung 

Für solche Fälle sieht die Verordnung (EU) 2017/1369 Ausnahmen vor. Das liegt daran, dass Händler, die ältere Geräte auf Lager haben, diese natürlich auch weiterhin verkaufen können sollen, auch wenn es für diese keine neue Skala gibt. Insgesamt sieht die Verordnung zwei Ausnahmen vor:

Lieferant stellt Tätigkeit ein: Kann der Lieferant dem Händler kein neues Label zur Verfügung stellen, weil er seine Tätigkeit bereits vor der Umstellung eingestellt hat, dürfen noch vorhandene Geräte bis zu neun Monate nach dem Umstellungsdatum, also bis zum 01.12.2021, mit den alten Labeln weiterverkauft werden. 

Auslaufmodelle: Eine Ausnahme besteht außerdem für Auslaufmodelle. Unter folgenden Voraussetzungen können Auslaufmodelle bis zum 01.12.2021 weiter mit dem alten Label verkauft werden:

  • Die betroffenen Geräte wurden vor dem 01.11.2020 in den Verkehr gebracht.
  • Für ein neues Labelling wäre eine abweichende Modellprüfung notwendig.
  • Es wurden nach dem 01.11.2020 keine vergleichbaren Modelle auf den Markt gebracht.

Fazit: Allerletzte Galgenfrist bis zum 01.12.2021

Haben Händler noch Geräte auf Lager, für die es kein neues Label gibt, dürfen diese erst mal mit dem alten Label weiterverkauft werden. Sie werden also nicht zum Lagerhüter und müssen auch nicht entsorgt werden. Die genannten Ausnahmen gelten bis zum 01.12.2021. Ab dann sind in jedem Fall die neuen Label zu verwenden. 

Was Händler sonst noch beim Verkauf von Elektro- und Elektronikartikeln beachten müssen, hat der Händlerbund in einem kostenlosen E-Book zusammengestellt. In dem Buch sind bereits alle Änderungen berücksichtigt, die in diesem und auch im kommenden Jahr auf Online-Händler zukommen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Ralf Hebold 2023-03-30 09:14
Welche Strafen drohen wenn Altgeräte mit der alten Effizienzklasse verkauft werden und welche Strafen drohen beispielsweise Küchenstudios bei denen solche Geräte in der Ausstellung stehen???

MfG
Ralf Hebold
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