Wir wurden gefragt

Dürfen Arbeitgeber die Mittagspause einfach von der geloggten Zeit abbuchen?

Veröffentlicht: 30.01.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 30.01.2023
Frauenhand dreht an analoger Wanduhr

Die Einhaltung von Pausenzeiten kann zum echten Konfliktfeld zwischen Führungskräften und Beschäftigten werden. Dabei ist es unbestritten so, dass die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes eben keine Privatsache der Arbeitnehmer ist. Bei einem 8-Stunden-Tag muss nach spätestens 6 Arbeitsstunden eine Ruhepause eingelegt werden. Diese muss mindestens 15 Minuten tragen. In der Summe müssen mindestens 30 Minuten Pause eingelegt werden. Arbeitet beispielsweise die Kollegin 8 Stunden durch, um eine halbe Stunde eher in den Feierabend zu gehen, zieht dies eine Reihe arbeitsrechtlicher Fragestellungen nach sich. Immerhin verpflichtet das Arbeitszeitgesetz beide Seiten. 

Beschäftigte zur Pause zwingen?

Eines vorab: Führungskräfte haben ein berechtigtes Interesse, auf die Einhaltung der Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz zu pochen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind immerhin bußgeldbewehrt. Es gehört also zum einen zur Treuepflicht der Beschäftigten, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Auf der anderen Seite erfüllen Unternehmen eine Fürsorgepflicht, in dem sie ihre Beschäftigten dazu anhalten, Ruhepausen einzuhalten. Immerhin dienen diese Pausen auch dem Arbeitsschutz und der Produktivität. Wer sich trotz mehrmaliger Hinweise also dennoch keine Ruhepausen einlegt, riskiert eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. 

 

So manches Unternehmen greift aber auch auf spezielle Motivationsmethoden zurück: Am Ende des Tages wird einfach automatisch eine halbe Stunde von der gebuchten Zeit abgezogen. Wer also um 8 angefangen hat und ohne Pause bis 16 Uhr durchgearbeitet hat, hat laut Zeiterfassungssystem lediglich 7,5 Stunden gearbeitet und bekommt entsprechend den Lohn gekürzt. Aber ist das überhaupt legal?

Erbrachte Arbeitsleistung muss vergütet werden

Kurz um: Nein. Auch wenn Zeiterfassungssysteme diese Funktion oft von Haus aus mitbringen, ist diese noch lange nicht legal. Der Grundsatz lautet, dass eine erbrachte Arbeitsleistung auch vergütet werden muss. 

Entsprechend dürfen Pausenzeiten wirklich nur dann abgezogen werden, wenn sie auch tatsächlich genommen wurden. Führungskräfte sollten hier also auf andere Art und Weise ihren Fürsorgepflichten gegenüber ihren Teammitgliedern nachkommen. So können Unternehmen feste Zeiten für die Pausen festlegen und vorschreiben, dass diese außerhalb des Arbeitsplatzes verbracht werden müssen. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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