Finanzielle Unterstützung

KMU-Förderung für Marken- und Designschutz auch in diesem Jahr möglich

Veröffentlicht: 30.01.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 30.01.2024
50-Euro-Scheine auf EU-Flagge

Seit 2021 sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Förderung von der EU-Kommission zum Schutz des geistigen Eigentums erhalten. Das soll vor allem eine finanzielle Erleichterung für die Unternehmen bringen. 2023 gab es eine Rekordzahl von Anträgen mit einer bereitgestellten Gesamtsumme von 25 Millionen Euro. Aufgrund des großen Erfolgs der letzten Jahre stellt die EU auch in diesem Jahr wieder die finanzielle Hilfe bereit und öffnet vom 22. Januar bis zum 6. Dezember 2024 den KMU-Fonds.

Finanzielle Unterstützung für KMU

Wer eine Marke oder ein Design rechtlich schützen und zur Eintragung anmelden möchte, muss mitunter tief in die Tasche greifen. Dabei ziehen Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen oftmals den Kürzeren, weil ihnen schlichtweg die Mittel fehlen, ihre Marken oder Designs schützen zu lassen. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission 2021 das Förderprogramm „Ideas Powered for Business SME Fund“ gegründet, um den Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums finanziell zu unterstützen. KMU können einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für Marken- und Designanmeldungen bekommen. Und die Förderung wird auch zahlreich in Anspruch genommen. So war der Fördertopf des letzten Jahres bereits im November ausgeschöpft. 

Vom Förderprogramm profitieren

KMU können eine Erstattung über einen Gutschein für Neuanmeldungen bei Marken- und Designanmeldungen in Deutschland und der EU von bis zu 75 Prozent der Amtsgebühren bekommen. Begrenzt ist der Zuschuss jedoch auf maximal 1.000 Euro. 

Voraussetzung ist eine Antragstellung mit allen notwendigen Unterlagen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) von kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der EU. Zu den KMU zählen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro. Auch wer bereits in den Vorjahren von der Förderung profitiert hat, kann die Hilfe erneut beantragen. 

Über den Antrag soll dann zügig, innerhalb von etwa zwei Wochen, entschieden werden. Allerdings hat die in Form eines Gutscheins gewährte Finanzhilfe eine begrenzte Gültigkeit und verfällt nach zwei weiteren Monaten, wenn er nicht verlängert wird. 

Wichtig zu wissen: Auch mit einer Bewilligung der Förderung muss der Antragstellende zunächst die Amtsgebühren „vorstrecken“ und in voller Höhe begleichen und erst dann kann wiederum die Erstattung beantragt werden.

Fonds voraussichtlich letztmalig geöffnet

2024 läuft die Förderung noch bis zum 6. Dezember und auch in diesem Jahr gilt: Schnell sein lohnt sich. Und: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Denn sobald die Mittel aus dem Programm ausgeschöpft sind, können Unternehmen nicht mehr auf die finanzielle Unterstützung hoffen. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass der Topf bereits vor dem Ablaufdatum ausgeschöpft sein kann. Zudem wird 2024 voraussichtlich das letzte Mal diese Art der Förderung stattfinden.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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