Wir wurden gefragt

Kann ich meine Sandhage-Abmahnung jetzt schreddern?

Veröffentlicht: 15.02.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 15.02.2024
Taste auf einer Tastatur in rot mit der Aufschrift: Fake Shop

Aktuell berichten wir über ein Urteil, bei dem eine Abmahnung des Rechtsanwalts Sandhage wegen Rechtsmissbrauchs abgeschmettert wurde. Konkret ging es um eine Abmahnung, die er im Auftrag der Chronotage Juwelier GmbH verfasst hatte. Was bedeutet dieses Urteil jetzt für bereits unterschriebene Unterlassungserklärungen? Und: Hat das Auswirkungen auf die Zukunft?

Urteile sind Einzelfallentscheidungen

Um gleich vorweg die Freude etwas zu bremsen: Urteile sind Einzelfallentscheidungen. Sie gelten also nur für den ganz konkreten Fall. Es wäre also falsch, jetzt zu behaupten, die Abmahnungen von Sandhage – und wenn auch nur in Bezug auf das Unternehmen Chronitage Juwelier GmbH – seien grundsätzlich rechtswidrig. Das betrifft auch die Feststellung des Gerichts, dass es sich bei dem Juwelier um einen klassischen Fake-Shop handle.

Praktisch bedeutet das, dass auch in folgenden Verfahren immer wieder begründet werden muss, warum die konkrete Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein könnte. Ob dann das zuständige Gericht der Argumentation folgt, steht in den Sternen. 

Können alte Unterlassungserklärungen gekündigt werden?

Was können Händler:innen, die bereits einmal eine Unterlassungserklärung gegenüber der Chronotage Juwelier GmbH abgegeben haben, jetzt tun? Solange es das Unternehmen noch gibt, besteht hier immerhin die Möglichkeit, dass bei Verstößen gegen die Unterlassungserklärung Vertragsstrafen gefordert werden dürfen. Ob eine Unterlassungserklärung gekündigt werden darf, ist ebenfalls individuell. Klar ist allerdings, dass eine solche Erklärung nicht plötzlich hinfällig wird. Immerhin handelt es sich um einen verbindlichen Vertrag. Dieser kann aber gekündigt werden, wenn die zugrunde liegende Abmahnung rechtsmissbräuchlich war. Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist möglich. 

Fazit: Abmahnungen müssen beachtet werden

Im Ergebnis bedeutet das, dass Abmahnungen trotz des Urteils weiterhin beachtet werden müssen. Allerdings zeigt das Urteil sehr gut, wie wichtig es ist, fachkundigen Rat zu suchen, um die Abmahnung möglicherweise ganz aus der Welt zu schaffen.

Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Roland Bär 2024-02-15 16:36
Liebe Frau May,

Das Anwälten wie Sandhage nicht die Anwaltszulassun g entzogen wird sagt alles über Juristen und unserem "Rechtsstaat" aus.
Das heißt doch Anwälte dürfen betrügen, werden wie S. wiederholt überführt und dürfen weitermachen.
Wie werden wegen unsinnigster "Verstöße" abkassiert bis zum Ruin usw..
Habe in den letzten ca. 10 Jahren mit diversen Justizministern /innen darüber gesprochen.
Wenig bis Nichts hat sich gebessert.
Wir werden bis Jahresende unseren Internethandel auslaufen lassen, wegen genau diesen Abzockern und den Schikanen von Amazon.
Leider sehe ich keine wirklichen Aktionen vom HB gegen den Wettbewerbsmiss brauch von A.. und der Abmahnabzocke.
Im Einzelfall eine Freigabe der Gelder oder des Händlers zu erstreiten beendet den Marktmissbrauch nicht.

Nebenbei sind sie nächst Woche wieder auf der Expo?

Grüße
_______________

Hallo Herr Bär,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir sind ebenso frustriert und die Anwaltskollegen haben bereits mehrfach Beschwerde bei der Rechtsanwaltska mmer gegen Sandhage eingereicht. Da dies jedoch eine komplette Entziehung der Berufserlaubnis ist, ist man da immer noch zögerlich. Wir werden sehen, was passiert.

Beste Grüße
Die Redaktion
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