Newsletter-Zwang beim Online-Shopping – Ist das erlaubt?
Darf man Shop-Mitglieder zur Newsletter-Einwilligung zwingen? Ja, warum auch nicht, urteilte das LG München.
Darf man Shop-Mitglieder zur Newsletter-Einwilligung zwingen? Ja, warum auch nicht, urteilte das LG München.
Ob es bei unerlaubten Werbe-E-Mails Schadensersatz gibt, ist oft noch unklar. In diesem Fall scheint die Sache aber klar zu sein.
Die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zu Klagen auf Schadensersatz trudeln ein. Mit ernüchterndem Ergebnis.
Datenschutzkontrolleur:innen fordern die Verhängung von Bußgeldern auch für Behörden und öffentliche Stellen, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Dass der Datenschutz zu einer gewissen Verwirrung führt, verwundert nicht. Aus diesem Grund möchten wir fünf der häufigsten Missverständnisse beseitigen.
Ein Anwalt bekam, trotz Widerspruch, Werbung per Post. Ob daraus ein Schadensersatzanspruch entsteht, sollte jetzt der EuGH entscheiden.
Das Landgericht Düsseldorf hat eine Grundsatzentscheidung bezüglich Auskunftsansprüche der DSGVO getroffen. Das stellt ein neues Abmahnrisiko für Händler:innen dar.
An Legal-Tech-Unternehmen lassen sich oft Ansprüche abtreten. Beim Datenschutz ist dann aber Schluss.
Mit einem Appell will der Innenausschuss des Bundesrates die entsprechende Pflicht aus dem BDSG streichen.
Außerdem: EU-Kommission leitet Ermittlungen gegen TikTok ein und Ökonom:innen entkräften Datenschutzbedenken zum digitalen Euro.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.