Axel Springer erwirkt einstweilige Verfügung gegen Adblock Plus

Veröffentlicht: 15.08.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 15.08.2016

Adblock Plus musste eine Niederlage vor dem Landgericht Hamburg einstecken. Damit wurde nun ein weiteres Kapitel im Streit zwischen dem Axel Springer Verlag und dem Adblock Plus-Betreiber Eyeo aufgeschlagen. Im aktuellen Fall geht es um den Vorwurf, dass Adblock Plus auch redaktionelle Inhalte blockiert und eben nicht nur Werbung.

Eyeo GmbH – Gründer und CEO Till Faida der Eyeo GmbH vor Adblock Plus Logo
© Eyeo GmbH – Gründer und CEO Till Faida der Eyeo GmbH

Adblocker vs. Verlage beziehungsweise Werbetreibende – es ist ein Streit, der sich mittlerweile schon über Jahre zieht. Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Thema, als bild.de beziehungsweise der Axel Springer Verlag die Leser dazu gezwungen hat, den Adblocker auszuschalten, um redaktionelle Inhalte sehen zu können.

Seitdem hat sich ein stetiges Katz und Maus Spiel entwickelt. So haben sich neben dem Axel Springer Verlag auch die Spiegel Gruppe rechtlich gegen den Adblocker-Hersteller Eyeo durchsetzen wollen. Und tatsächlich verliert die Werbe-Branche enorm viel Geld durch die Blockade – innerhalb der kommenden fünf Jahre droht Inhalteanbietern im Internet ein Verlust von 35 Milliarden US-Dollar, weil die Nutzer die Werbung lieber ausblenden.

Landgericht Hamburg lässt einstweilige Verfügung zu

Die aktuelle Entscheidung des Hamburger Landgerichts hat jedoch einen anderen Aspekt der Blockade zum Thema. Wie golem.de berichtet, hatte die Computer Bild Digital GmbH, eine Tochter des Berliner Medienhauses Axel Springer, den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Eyeo beantragt. Der Grund: Adblock Plus blockiere eben nicht nur werbliche, sondern auch redaktionelle Inhalte. Die Entscheidung für den Axel Springer Verlag für den Antrag fiel dabei schon am 21. Juli.

Der konkrete Fall beinhaltet dabei die Berichterstattung zur Fußball EM 2016, als Jerôme Boateng im Fußball-Europameisterschaftsspiel gegen die Ukraine den Ball vor dem Tor rettete. Adblock Plus Nutzern war die Ansicht der eingebundenen Tweets bei eingeschaltetem Adblocker nicht möglich. Ähnliches war auch der Fall beim Live-Ticker von Computerbild.de zur diesjährigen Apple-Entwicklerkonferenz WWDC, wobei dieser komplett blockiert wurde.

Redaktionelle Inhalte als Kollateralschaden?

Das Gericht ist der Ansicht, dass sich Eyeo der Gefahr bewusst gewesen sei, dass durch den Werbeblocker auch redaktionelle Inhalte blockiert werden, „da der Werbeblocker Filterbefehle ungeprüft in seine Blockade übernehme.“ Damit würde Eyeo jedoch den Kernbereich der Pressefreiheit verletzten und dies sein nicht zulässig.

Wie golem.de schreibt, erklärte eine Eyeo-Sprecherin, dass man bereits einen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vorbereite. Den Vorwurf, dass man den Kernbereich der Pressefreiheit verletzte, wird entschieden zurückgewiesen. Allerdings gesteht das Unternehmen ein, dass es bei den Filtern „zeitweise zu unerwünschten Nebeneffekten kommen [kann], insbesondere wenn eine Website aktiv gegen den Adblocker arbeitet und zum Beispiel normale Inhalte genau wie Werbung kennzeichnet". Komme es zu Fehlern, reagiere „die Filterlisten-Community auf Hinweise immer sehr schnell“. Folglich sei das Beschreiten des Rechtswegs „überflüssig“.

 

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